Wann gebe ich welchen Antrag ab?
📝Beide Anträge – Kindergeld und Elterngeld können erst 𝐍𝐀𝐂𝐇 der Geburt abgegeben werden. Da bei beiden Anträgen die Geburtsurkunde📜 erforderlich ist.
📌Hinweis: Beim Kindergeld wird auch die Steueridentifikationsnummer des Kindes benötigt, diese wird automatisch versandt, in der Regel erhält man sie 2 Wochen nach der Geburt. Ist sie bis dahin nicht da, könnt ihr sie hier anfordern: www.bzst.de
🗓Fristen gibt es nicht!
𝑨𝒃𝒆𝒓: Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt und Kindergeld maximal 6 Monate. Hier gilt immer der Eingang vom Antrag, nicht wann er (erst) bearbeitet wird!
⚠️Tipp:
Bereitet alle Anträge schon soweit vor, dass ihr wirklich nur noch die Daten von eurem Baby 👶🏻 ergänzen müsst, so habt ihr ein entspanntes Wochenbett 🙏
🙈Ihr hasst Anträge ausfüllen? Kein Problem, in meinen Workshops bzw. Der individuellen Beratung habt ihr damit nicht mehr viel am Hut 😂
💎Eure Stefanie