AGB von Zzzlumber Sleep Coaching

Coachingvertrag

Zwischen 

Zzzlumber Sleep Coaching
Sandy Schlosser 
Adresse auf Anfrage

und

Klient/Kunde (Name, Anschrift und Kontaktdaten wie bei Buchung übermittelt)

Der Klient, im Folgenden „Coachee“ genannt, bucht ein Schlafcoaching bei Zzzlumber Sleep Coaching. Umfang und Preis wie angeboten. Das Schlafcoaching wird durchgeführt von Sandy Schlosser.

Ziel des Gesprächs ist die Verbesserung der aktuellen Ein- und Durchschlafsituation des Kindes.

Die Gespräche finden an Terminen statt, die in vorherigem Einverständnis vereinbart werden. Geschätzte Zeitangaben der Gespräche:

  • Sprechstunde ohne Schlafprotokoll: 60 min, sowie 15 min Nachgespräch
  • Sprechstunde mit Schlafprotokoll: 60 min, sowie 15 min Nachgespräch
  • Sprechstunde mit Schlafprotokoll: 90 min, sowie 15 min Nachgespräch
  • 1:1 Schlafcoaching: 5 Stunden

Mit Buchung des Angebotes auf www.kikudoo.com/zzzlumber erklärt sich der Coachee zudem mit den Vertragsbedingungen des Coachings einverstanden und bestätigt, die Empfehlungen der WHO gelesen und verstanden zu haben.

Vertragsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages
Grundlage des Coachings sind die Schilderungen der aktuellen Situation durch den Coachee, sowie wenn durchgeführt, das vorbereitende Schlafprotokoll. Gegenstand des Vertrages ist die Vereinbarung eines Coachinggesprächs mit Thema bzw. Ziel wie o.s. benannt. 

Der Coach erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm von dem Klienten oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Coachee. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Coachee vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

2. Verantwortung des Coaches
Der Coach wird die eingesetzten Methoden und Techniken dem Klienten zu jedem Zeitpunkt des Coachings erläutern sowie auf mögliche Risiken und Ergebnisse hinweisen.

Insbesondere sei darauf hingewiesen: Coaching schafft eventuell neue relevante Beziehungen im Leben des Klienten. Der Klient experimentiert häufig mit dem neuen Kontaktverhalten; die Umgebung gerät dadurch in einen Lernprozess. Dieser kann positive oder negative Auswirkungen haben.

Alle Informationen werden vom Coach vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dem vereinbarten Coaching-Verhältnis. Die Informationsweitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Klienten. Über das Coaching wird vom Coach ein Protokoll geführt, um den Verlauf und den Fortschritt zu dokumentieren. (Dies dient dem Schutz beider Parteien. Der Coachee hat auf Verlangen jederzeit Einsicht in dieses Protokoll.)

3. Verantwortung des Klienten
Ein Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann. Der Coach steht dem Coachee als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Coachee geleistet.

Der Coachee sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Der Coachee ist für die physische und psychische Gesundheit seines Kindes sowohl während der Sitzung als auch in der Phase zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Coachee aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

4. Ort des Coachings
Das Coachinggespräch findet telefonisch oder per Video Anruf statt. Das Coaching darf ausschließlich für den persönlichen Gebrauch aufgezeichnet werden.

5. Zeitrahmen, Vergütung
Das Coachinggespräch ist zeitlich begrenzt und richtet sich nach der vereinbarten Zeit. 

Das im Coaching wahrgenommene Angebot wird auf www.kikudoo.com/zzzlumber gebucht, dort preislich in Euro festgesetzt und wird inklusive, falls nötig, Nachbetreuung berechnet. Der Coachingvertrag endet mit dem Erreichen des vereinbarten Ziels. 

Die Vergütung für das Coaching ist unverzüglich nach Rechnungsstellung, direkt bei Buchung fällig.

6. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten, ohne Angaben von Gründen jederzeit, jedoch spätestens bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen.

7. Ausfallvergütung
Bei nicht in Anspruch genommenen und fest vereinbarten Coachingterminen hat der Coachee dem Coach eine Ausfallvergütung als Schadensersatz in Höhe von 100% der Gesamtgebühr zu zahlen. Sagt der Coachee den Termin mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, entfällt die Ausfallvergütung.

8. Abgrenzung zu Therapie oder sonstigen Heilbehandlungen
Das Coaching ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Das Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben. Der Klient versichert, dass alle U-Untersuchungen des Kindes termingerecht gemacht wurden, dass das Kind weder innerhalb der vergangenen 14 Tage geimpft worden ist, noch akut erkrankt ist und dass keine organischen Beschwerden vorliegen.

Akute und/oder chronische Erkrankungen des Kindes sind dem Coach vor dem 1. Coaching – Termin anzuzeigen.

9. Schlussbestimmungen
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Garching bei München vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

Empfehlungen der WHO zum Thema Schlafsicherheit
  • Baby liegt beim Schlafen auf dem Rücken
  • Nicht in der Wohnung rauchen
  • Schlafsack – sonst nichts im Bett (im ersten Lebensjahr keine Kissen, Nestchen, Decken, Kuscheltiere, Schaffell,...)
  • Zimmer nicht zu warm (16-18 Grad Celsius werden empfohlen)
  • Baby schläft in seinem eigenen Bettchen im Elternzimmer (im ersten Lebensjahr)