AGB von Lisa Braune Prä-und Postpartales Coaching
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Lisa Braune Prä- und Postpartales Coaching, Inhaberin: Lisa Braune, Holliner Weg 13, 24244 Felmerholz, im folgenden „Anbieterin“ und der Kundin, im Folgenden „Kundin“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die Anbieterin bietet verschiedene Dienstleistungen in Form von Beratungen, Kursen und Trainings an. Die Leistungserbringung erfolgt in Form der Betreuung von Frauen vor, während und nach der Schwangerschaft.
(3) Gegenstand der Beratungen und des Services ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, die Beratung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Leistungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Die Kundin verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Es gelten ausschließlich die Regelungen im jeweiligen Dienstleistungsvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn die Anbieterin der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Die Anbieterin ist ein zertifizierter Prä- und Postpartaler Coach und bietet spezialisierte Kurse für schwangere Frauen und Mütter an. Diese Kurse zielen darauf ab, die Teilnehmerinnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt durch gezielte Übungen, Beratung und Unterstützung zu begleiten und zu fördern.
(2) Die Kurse umfassen verschiedene Themenschwerpunkte, wie beispielsweise körperliche Fitness, mentale Gesundheit, Ernährungsberatung und praktische Tipps für den Alltag mit einem Neugeborenen. Der genaue Inhalt und Ablauf der Kurse wird jeweils in der Kursbeschreibung festgelegt und kann je nach Bedarf und Nachfrage variieren.
(3) Die Kurse werden derzeit ausschließlich vor Ort angeboten. Die Veranstaltungsorte und -zeiten werden auf der Webseite der Anbieterin sowie in den jeweiligen Kursbeschreibungen bekannt gegeben.
(4) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, auch Online-Kurse anzubieten. Informationen über das Angebot von Online-Kursen und die entsprechende technische Umsetzung werden rechtzeitig auf der Webseite der Anbieterin und durch andere geeignete Kommunikationswege bekannt gegeben.
(5) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung der Kundinnen. Die Anbieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an den Kursen keine ärztliche Beratung oder Behandlung ersetzt. Kundinnen wird empfohlen, vor der Teilnahme an den Kursen eine ärztliche Rücksprache zu halten, insbesondere bei gesundheitlichen Bedenken oder bestehenden Erkrankungen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Frauenarzt, Arzt oder die Hebamme das Einverständnis gegeben hat, dass die Kundin Sport treiben darf.
(6) Änderungen im Kursangebot, bei den Veranstaltungsorten oder -zeiten behält sich die Anbieterin vor. Die Anbieterin wird die Kundinnen rechtzeitig über solche Änderungen informieren.
(7) Die detaillierten Kursinhalte, -zeiten und -orte sowie die jeweiligen Teilnahmegebühren werden auf der Webseite der Anbieterin veröffentlicht und sind dort jederzeit einsehbar.
(8) Die Anbieterin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen und die Kundin während der gesamten Betreuungszeit umfassend zu unterstützen.
(9) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, das Leistungsangebot anzupassen oder zu erweitern, sofern dies im Interesse einer verbesserten Betreuung der Kundin liegt. Änderungen werden der Kundin rechtzeitig mitgeteilt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Kundin bucht bei der Anbieterin eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt die Anbieterin durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann per E-Mail, per Telefon, per WhatsApp oder über die Website der Anbieterin zustande kommen. Die Preise kann die Kundin der Website der Anbieterin entnehmen bzw. dem jeweiligen Angebot.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn die Anbieterin die Buchung der Kundin bestätigt. Die Buchung der Kundin ist bindend. Die Kundin erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.
(3) Die Präsentation und Bewerbung der Dienstleistungen auf den Webseiten oder Broschüren der Anbieterin oder innerhalb von Werbeanzeigen stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(4) Die Anbieterin ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Anbieterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht durchführen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Anbieterin für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 4 Inhalt der Dienstleistungen
(1) Die Anbieterin erbringt ihre Dienste gegenüber der Kundin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet.
(2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Kundin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Die erfolgreiche Umsetzung der Prozesse und die Erzielung bestimmter Ergebnisse obliegt allein der Kundin. Die Anbieterin begleitet die Kundin lediglich bei der Implementierung.
(3) Das Angebot der Anbieterin dient rein der Beratung. Die Durchführung einzelner Bereiche kann durch Dritte Dienstleister durchgeführt werden.
(4) Die Kundin verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistungen von der Anbieterin erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Die Kundin erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder von der Anbieterin individuell für die Kundin erstellt.
(5) Sämtliche Unterlagen der Anbieterin sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite der Anbieterin als auch Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Unterlagen. Die Kundin ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Die Kundin ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Anbieterin Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Dienstleistungen zu machen. Die Kundin erhält ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht an den im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Materialien.
(6) Die Anbieterin wird die Kundin befragen, ob die Sitzungen zu ausschließlich internen Zwecken aufgezeichnet werden können. Die Kundin ist frei, ob sie ihr Einverständnis erklärt.
§ 5 Durchführung der Dienstleistungen
(1) Die Dienstleistungen beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Kundin ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Die Kundin erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Dienstleistung von ihr unternommen werden, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
(2) Die Anbieterin ist berechtigt, die Durchführung der Dienstleistung abzusagen, sofern bei ihr oder einem dritten, von ihr eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin abzuhalten. Ein Schadensersatzanspruch für die Kundin besteht in diesem Fall nicht. Im Fall einer Absage einer Einzelstunde durch die Anbieterin wird diese zum Ende der Gesamtleistung nachgeholt.
(3) Im Falle, dass die Kundin eine vereinbarte Stunde nicht wahrnehmen kann, sei es aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen, besteht kein Anspruch auf Nachholung der Stunde oder Erstattung der hierfür bereits entrichteten Gebühren. Die Kundin ist verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich über die Verhinderung zu informieren. Eine Rückerstattung oder Gutschrift der Gebühren erfolgt jedoch nicht, unabhängig davon, wann die Mitteilung über die Verhinderung gemacht wurde. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, alternative Termine oder Ersatzstunden anzubieten. Die Kundin trägt das Risiko des Ausfalls selbst und hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatzzahlung.
(4) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistungen und eines eventuellen Ortes auf der Website der Anbieterin dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(5) Die Anbieterin ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistungen aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für die Kundin zumutbar ist.
(6) Die Anbieterin ist berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Dienstleistung zu ändern, sofern die Änderung der Kundin rechtzeitig mitgeteilt und für diese zumutbar ist.
(7) Die Kundin ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf ihrer E-Mails selbst verantwortlich.
(8) Die Anbieterin ist berechtigt, ihre Leistungen jederzeit durch Subunternehmer und Dritte erbringen zu lassen. Hierfür benötigt sie keine Zustimmung der Kundin.
(9) Die Kundin ist verpflichtet, alle Materialien, Unterlagen, Links, Zugänge, Bilder und sonstige benötigten Details für die Dienstleistungen an die Anbieterin zu übermitteln.
§ 6 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber der Anbieterin mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln zum vereinbarten Fälligkeitsdatum ohne Abzug zu leisten.
(2) Bei Zahlungsverzug der Kundin ist die Anbieterin berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu erheben.
(3) Alle Preise auf im Angebot der Anbieterin sind als Nettopreise aufgeführt. Die Anbieterin ist als Kleinunternehmerin von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreit.
§ 7 Kostenübernahme durch Krankenkassen
(1) Die Anbieterin bietet zertifizierte Präventionskurse gemäß § 20 SGB V an, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und gefördert werden. Diese Kurse zielen darauf ab, die Gesundheit der Kundinnen zu fördern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen.
(2) Die Kundinnen haben die Möglichkeit, eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch ihre gesetzliche Krankenkasse zu beantragen. Die Anbieterin stellt hierfür die erforderlichen Nachweise und Zertifikate zur Verfügung, die belegen, dass es sich um einen zertifizierten Präventionskurs handelt.
(3) Um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu beantragen, müssen die Kundinnen vor Kursbeginn Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen und die entsprechenden Antragsformulare einreichen. Die Krankenkasse entscheidet über die Höhe und den Umfang der Kostenübernahme. Die Anbieterin übernimmt keine Garantie für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
(4) Die Kundinnen sind verpflichtet, die Kursgebühr zunächst selbst zu entrichten. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses und Vorlage der Teilnahmebescheinigung können die Kundinnen bei ihrer Krankenkasse die Erstattung der Kursgebühren beantragen. Die Anbieterin stellt die Teilnahmebescheinigung nach Abschluss des Kurses zur Verfügung.
(5) Eine Erstattung der Kursgebühren durch die Krankenkasse setzt in der Regel eine regelmäßige Teilnahme der Teilnehmerinnen voraus. Die genauen Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. Die Anbieterin ist nicht verantwortlich für eine Ablehnung der Kostenübernahme aufgrund unzureichender Teilnahme oder anderer Gründe, die im Verantwortungsbereich der Kundin liegen.
(6) Sofern die Krankenkasse die Kostenübernahme abgelehnt oder nur teilweise übernommen hat, sind die Kundinnen verpflichtet, die verbleibenden Kosten selbst zu tragen. Die Anbieterin haftet nicht für finanzielle Verluste, die den Kundinnen aufgrund einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse entstehen.
(7) Die Anbieterin empfiehlt den Kundinnen, sich vor Kursbeginn umfassend über die Bedingungen und Voraussetzungen der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse zu informieren, um mögliche Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden.
§ 8 Laufzeit und Kündigung des Dienstleistungsvertrages
(1) Der Dienstleistungsvertrag wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 8 sind darauf nicht anwendbar.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
(3) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(4) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
(5) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(6) Im Fall der vorzeitigen Kündigung der Kundin aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch der Anbieterin unberührt. Der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Stornierungsbedingungen
(1) Die Kundin hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform und ist an die Anbieterin zu richten. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der Anbieterin.
(2) Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
(3) Bei einer Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn behält sich die Anbieterin das Recht vor, 50 % der vereinbarten Vergütung als Stornierungsgebühr zu berechnen. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig zurückerstattet.
(4) Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung wird die volle vereinbarte Vergütung als Stornierungsgebühr fällig. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesem Fall nicht.
(5) Das Recht der Kundin, den Vertrag aus wichtigem Grund zu stornieren, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Kundin aufgrund unvorhersehbarer und schwerwiegender Umstände, wie z.B. einer plötzlichen schweren Erkrankung oder eines Unfalls, objektiv gehindert ist, die vereinbarte Leistung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall ist die Anbieterin unverzüglich schriftlich zu informieren und ein entsprechender Nachweis (z.B. ärztliches Attest) vorzulegen.
(6) Im Falle einer Stornierung aus wichtigem Grund wird die Anbieterin bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstatten, sofern die Stornierung unverzüglich nach Eintritt des wichtigen Grundes erfolgt und der Nachweis erbracht wurde.
(7) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu stornieren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Kundin gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder gesundheitliche Risiken verschweigt, die eine Teilnahme an den angebotenen Leistungen ausschließen. In diesem Fall wird die volle vereinbarte Vergütung als Stornierungsgebühr fällig.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Anbieterin ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der vereinbarten Vertragsleistungen zur Vertragserfüllung hinaus.
(2) Die Anbieterin behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt Auskunft bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Kundin (Schweigepflichtentbindung).
§ 11 Gewährleistung
(1) Die Anbieterin ist bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Gewährleistung für die Wirksamkeit ihrer Empfehlungen übernimmt die Anbieterin nicht. Der Erfolg der Dienstleistungen liegt zum größten Teil außerhalb ihres Einflussbereiches und hängt wesentlich von der Mitarbeit der Kundin ab, weshalb er nicht garantiert werden kann.
(3) Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.
§ 12 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet gegenüber der Kundin in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet die Anbieterin – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Die Anbieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Hebamme, Ärztin oder Therapeutin ist. Die Anbieterin ist daher nicht befugt, Diagnosen zu stellen oder medizinische Tätigkeiten durchzuführen. Die angebotenen Leistungen stellen keine medizinische Beratung, Behandlung oder Therapie dar und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes, einer Hebamme oder eines anderen medizinischen Fachpersonals.
(5) Die Teilnahme an den angebotenen Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung der Kundin. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Anbieterin zurückzuführen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Lisa Braune Prä- und Postpartales Coaching, Inhaberin: Lisa Braune, Holliner Weg 13, 24244 Felmerholz, im folgenden „Anbieterin“ und der Kundin, im Folgenden „Kundin“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die Anbieterin bietet verschiedene Dienstleistungen in Form von Beratungen, Kursen und Trainings an. Die Leistungserbringung erfolgt in Form der Betreuung von Frauen vor, während und nach der Schwangerschaft.
(3) Gegenstand der Beratungen und des Services ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, die Beratung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Leistungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Die Kundin verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Es gelten ausschließlich die Regelungen im jeweiligen Dienstleistungsvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn die Anbieterin der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Die Anbieterin ist ein zertifizierter Prä- und Postpartaler Coach und bietet spezialisierte Kurse für schwangere Frauen und Mütter an. Diese Kurse zielen darauf ab, die Teilnehmerinnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt durch gezielte Übungen, Beratung und Unterstützung zu begleiten und zu fördern.
(2) Die Kurse umfassen verschiedene Themenschwerpunkte, wie beispielsweise körperliche Fitness, mentale Gesundheit, Ernährungsberatung und praktische Tipps für den Alltag mit einem Neugeborenen. Der genaue Inhalt und Ablauf der Kurse wird jeweils in der Kursbeschreibung festgelegt und kann je nach Bedarf und Nachfrage variieren.
(3) Die Kurse werden derzeit ausschließlich vor Ort angeboten. Die Veranstaltungsorte und -zeiten werden auf der Webseite der Anbieterin sowie in den jeweiligen Kursbeschreibungen bekannt gegeben.
(4) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, auch Online-Kurse anzubieten. Informationen über das Angebot von Online-Kursen und die entsprechende technische Umsetzung werden rechtzeitig auf der Webseite der Anbieterin und durch andere geeignete Kommunikationswege bekannt gegeben.
(5) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung der Kundinnen. Die Anbieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an den Kursen keine ärztliche Beratung oder Behandlung ersetzt. Kundinnen wird empfohlen, vor der Teilnahme an den Kursen eine ärztliche Rücksprache zu halten, insbesondere bei gesundheitlichen Bedenken oder bestehenden Erkrankungen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Frauenarzt, Arzt oder die Hebamme das Einverständnis gegeben hat, dass die Kundin Sport treiben darf.
(6) Änderungen im Kursangebot, bei den Veranstaltungsorten oder -zeiten behält sich die Anbieterin vor. Die Anbieterin wird die Kundinnen rechtzeitig über solche Änderungen informieren.
(7) Die detaillierten Kursinhalte, -zeiten und -orte sowie die jeweiligen Teilnahmegebühren werden auf der Webseite der Anbieterin veröffentlicht und sind dort jederzeit einsehbar.
(8) Die Anbieterin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen und die Kundin während der gesamten Betreuungszeit umfassend zu unterstützen.
(9) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, das Leistungsangebot anzupassen oder zu erweitern, sofern dies im Interesse einer verbesserten Betreuung der Kundin liegt. Änderungen werden der Kundin rechtzeitig mitgeteilt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Kundin bucht bei der Anbieterin eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt die Anbieterin durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann per E-Mail, per Telefon, per WhatsApp oder über die Website der Anbieterin zustande kommen. Die Preise kann die Kundin der Website der Anbieterin entnehmen bzw. dem jeweiligen Angebot.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn die Anbieterin die Buchung der Kundin bestätigt. Die Buchung der Kundin ist bindend. Die Kundin erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.
(3) Die Präsentation und Bewerbung der Dienstleistungen auf den Webseiten oder Broschüren der Anbieterin oder innerhalb von Werbeanzeigen stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(4) Die Anbieterin ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Anbieterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht durchführen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Anbieterin für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 4 Inhalt der Dienstleistungen
(1) Die Anbieterin erbringt ihre Dienste gegenüber der Kundin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet.
(2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Kundin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Die erfolgreiche Umsetzung der Prozesse und die Erzielung bestimmter Ergebnisse obliegt allein der Kundin. Die Anbieterin begleitet die Kundin lediglich bei der Implementierung.
(3) Das Angebot der Anbieterin dient rein der Beratung. Die Durchführung einzelner Bereiche kann durch Dritte Dienstleister durchgeführt werden.
(4) Die Kundin verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistungen von der Anbieterin erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Die Kundin erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder von der Anbieterin individuell für die Kundin erstellt.
(5) Sämtliche Unterlagen der Anbieterin sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite der Anbieterin als auch Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Unterlagen. Die Kundin ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Die Kundin ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Anbieterin Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Dienstleistungen zu machen. Die Kundin erhält ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht an den im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Materialien.
(6) Die Anbieterin wird die Kundin befragen, ob die Sitzungen zu ausschließlich internen Zwecken aufgezeichnet werden können. Die Kundin ist frei, ob sie ihr Einverständnis erklärt.
§ 5 Durchführung der Dienstleistungen
(1) Die Dienstleistungen beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Kundin ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Die Kundin erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Dienstleistung von ihr unternommen werden, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
(2) Die Anbieterin ist berechtigt, die Durchführung der Dienstleistung abzusagen, sofern bei ihr oder einem dritten, von ihr eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin abzuhalten. Ein Schadensersatzanspruch für die Kundin besteht in diesem Fall nicht. Im Fall einer Absage einer Einzelstunde durch die Anbieterin wird diese zum Ende der Gesamtleistung nachgeholt.
(3) Im Falle, dass die Kundin eine vereinbarte Stunde nicht wahrnehmen kann, sei es aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen, besteht kein Anspruch auf Nachholung der Stunde oder Erstattung der hierfür bereits entrichteten Gebühren. Die Kundin ist verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich über die Verhinderung zu informieren. Eine Rückerstattung oder Gutschrift der Gebühren erfolgt jedoch nicht, unabhängig davon, wann die Mitteilung über die Verhinderung gemacht wurde. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, alternative Termine oder Ersatzstunden anzubieten. Die Kundin trägt das Risiko des Ausfalls selbst und hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatzzahlung.
(4) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistungen und eines eventuellen Ortes auf der Website der Anbieterin dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(5) Die Anbieterin ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistungen aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für die Kundin zumutbar ist.
(6) Die Anbieterin ist berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Dienstleistung zu ändern, sofern die Änderung der Kundin rechtzeitig mitgeteilt und für diese zumutbar ist.
(7) Die Kundin ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf ihrer E-Mails selbst verantwortlich.
(8) Die Anbieterin ist berechtigt, ihre Leistungen jederzeit durch Subunternehmer und Dritte erbringen zu lassen. Hierfür benötigt sie keine Zustimmung der Kundin.
(9) Die Kundin ist verpflichtet, alle Materialien, Unterlagen, Links, Zugänge, Bilder und sonstige benötigten Details für die Dienstleistungen an die Anbieterin zu übermitteln.
§ 6 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber der Anbieterin mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln zum vereinbarten Fälligkeitsdatum ohne Abzug zu leisten.
(2) Bei Zahlungsverzug der Kundin ist die Anbieterin berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu erheben.
(3) Alle Preise auf im Angebot der Anbieterin sind als Nettopreise aufgeführt. Die Anbieterin ist als Kleinunternehmerin von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreit.
§ 7 Kostenübernahme durch Krankenkassen
(1) Die Anbieterin bietet zertifizierte Präventionskurse gemäß § 20 SGB V an, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und gefördert werden. Diese Kurse zielen darauf ab, die Gesundheit der Kundinnen zu fördern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen.
(2) Die Kundinnen haben die Möglichkeit, eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch ihre gesetzliche Krankenkasse zu beantragen. Die Anbieterin stellt hierfür die erforderlichen Nachweise und Zertifikate zur Verfügung, die belegen, dass es sich um einen zertifizierten Präventionskurs handelt.
(3) Um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu beantragen, müssen die Kundinnen vor Kursbeginn Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen und die entsprechenden Antragsformulare einreichen. Die Krankenkasse entscheidet über die Höhe und den Umfang der Kostenübernahme. Die Anbieterin übernimmt keine Garantie für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
(4) Die Kundinnen sind verpflichtet, die Kursgebühr zunächst selbst zu entrichten. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses und Vorlage der Teilnahmebescheinigung können die Kundinnen bei ihrer Krankenkasse die Erstattung der Kursgebühren beantragen. Die Anbieterin stellt die Teilnahmebescheinigung nach Abschluss des Kurses zur Verfügung.
(5) Eine Erstattung der Kursgebühren durch die Krankenkasse setzt in der Regel eine regelmäßige Teilnahme der Teilnehmerinnen voraus. Die genauen Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. Die Anbieterin ist nicht verantwortlich für eine Ablehnung der Kostenübernahme aufgrund unzureichender Teilnahme oder anderer Gründe, die im Verantwortungsbereich der Kundin liegen.
(6) Sofern die Krankenkasse die Kostenübernahme abgelehnt oder nur teilweise übernommen hat, sind die Kundinnen verpflichtet, die verbleibenden Kosten selbst zu tragen. Die Anbieterin haftet nicht für finanzielle Verluste, die den Kundinnen aufgrund einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse entstehen.
(7) Die Anbieterin empfiehlt den Kundinnen, sich vor Kursbeginn umfassend über die Bedingungen und Voraussetzungen der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse zu informieren, um mögliche Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden.
§ 8 Laufzeit und Kündigung des Dienstleistungsvertrages
(1) Der Dienstleistungsvertrag wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 8 sind darauf nicht anwendbar.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
(3) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(4) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
(5) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(6) Im Fall der vorzeitigen Kündigung der Kundin aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch der Anbieterin unberührt. Der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Stornierungsbedingungen
(1) Die Kundin hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform und ist an die Anbieterin zu richten. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der Anbieterin.
(2) Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
(3) Bei einer Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn behält sich die Anbieterin das Recht vor, 50 % der vereinbarten Vergütung als Stornierungsgebühr zu berechnen. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig zurückerstattet.
(4) Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung wird die volle vereinbarte Vergütung als Stornierungsgebühr fällig. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesem Fall nicht.
(5) Das Recht der Kundin, den Vertrag aus wichtigem Grund zu stornieren, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Kundin aufgrund unvorhersehbarer und schwerwiegender Umstände, wie z.B. einer plötzlichen schweren Erkrankung oder eines Unfalls, objektiv gehindert ist, die vereinbarte Leistung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall ist die Anbieterin unverzüglich schriftlich zu informieren und ein entsprechender Nachweis (z.B. ärztliches Attest) vorzulegen.
(6) Im Falle einer Stornierung aus wichtigem Grund wird die Anbieterin bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstatten, sofern die Stornierung unverzüglich nach Eintritt des wichtigen Grundes erfolgt und der Nachweis erbracht wurde.
(7) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu stornieren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Kundin gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder gesundheitliche Risiken verschweigt, die eine Teilnahme an den angebotenen Leistungen ausschließen. In diesem Fall wird die volle vereinbarte Vergütung als Stornierungsgebühr fällig.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Anbieterin ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der vereinbarten Vertragsleistungen zur Vertragserfüllung hinaus.
(2) Die Anbieterin behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt Auskunft bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Kundin (Schweigepflichtentbindung).
§ 11 Gewährleistung
(1) Die Anbieterin ist bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Gewährleistung für die Wirksamkeit ihrer Empfehlungen übernimmt die Anbieterin nicht. Der Erfolg der Dienstleistungen liegt zum größten Teil außerhalb ihres Einflussbereiches und hängt wesentlich von der Mitarbeit der Kundin ab, weshalb er nicht garantiert werden kann.
(3) Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.
§ 12 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet gegenüber der Kundin in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet die Anbieterin – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Die Anbieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Hebamme, Ärztin oder Therapeutin ist. Die Anbieterin ist daher nicht befugt, Diagnosen zu stellen oder medizinische Tätigkeiten durchzuführen. Die angebotenen Leistungen stellen keine medizinische Beratung, Behandlung oder Therapie dar und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes, einer Hebamme oder eines anderen medizinischen Fachpersonals.
(5) Die Teilnahme an den angebotenen Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung der Kundin. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Anbieterin zurückzuführen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.