AGB von Vanessa Cafaro
Einzelberatungsangebote mit folgendem thematischem Fokus: Stillberatung, Formula (Säuglingsmilch)-Beratung, Beratung zur Beikost/ Essen am Familientisch:
Die Ersteinschätzung erfolgt bei Bedarf per Telefonat/ (Video-)Chat/ E-Mail mit einem Umfang von etwa 10 Minuten kostenfrei. Die Kosten für die erste Beratungsstunde betragen 70,00 Euro inkl. Auswertung des Anamnese-Fragebogens. Danach wird im 15 Minutentakt abgerechnet, je angefangene Viertelstunde 15,00 Euro. Hausbesuche: Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Anfahrt und entsprechen dem Beratungstarif. Hinzu kommt eine Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer.
Je nach Angebot sind auch 30 Minuten Beratung buchbar (online, telefonisch).
Je nach Angebot sind auch 30 Minuten Beratung buchbar (online, telefonisch).
Ein Beratungsgespräch, welches telefonisch stattfindet ohne vorherige Anamnese via Fragebogen, wird mit 20 Euro je Viertelstunde berechnet.
Einzelberatungsangebote mit folgendem thematischem Fokus: Systemische Familienberatung
Einzelberatungsangebote mit folgendem thematischem Fokus: Systemische Familienberatung
Die Ersteinschätzung erfolgt bei Bedarf per Telefonat/ (Video-)Chat/ E-Mail mit einem Umfang von etwa 10 Minuten kostenfrei. Die Kosten für die Beratungseinheit (=60 Minuten) betragen 70-90,00 Euro. Danach wird im 15 Minutentakt abgerechnet, je angefangene Viertelstunde.
An Sonn- und Feiertagen kommt ein Zuschlag von pauschal 20,- Euro zu den Beratungskosten dazu.
Über sämtliche besprochene Inhalte bewahrt die Beraterin Schweigepflicht. Bei Unsicherheiten, Problemen oder Fragen zur Gesundheit des Kindes ist immer der Kinderarzt/die Kinderärztin zu konsultieren.
Über sämtliche besprochene Inhalte bewahrt die Beraterin Schweigepflicht. Bei Unsicherheiten, Problemen oder Fragen zur Gesundheit des Kindes ist immer der Kinderarzt/die Kinderärztin zu konsultieren.
Stornierung/Ausfallhonorar
Versäumt der/die Klient/in einen fest vereinbarten Beratungstermin, schuldet er/sie der Beraterin ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der/die Klient/in mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Beraterin.
Verspätungen des Klienten/der Klientin begründen keine Nachberatungspflicht durch die Beraterin. Eine Kürzung der Beratungszeit durch Verspätung oder sonstige Gründe des/ der Klient/in, bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. In beiden Fällen wird das vereinbarte Honorar für die gesamte gebuchte Zeiteinheit in Rechnung gestellt. Sollte vorab keine Zeiteinheit vereinbart worden sein, werden pauschal 80,00 Euro veranschlagt.