AGB von TaBeHa Tanz- & Bewegungshaus Holweide

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen Susanne Jußen-Krell (Veranstalterin), SJK Training

Geltungsbereich

Die AGB und Teilnahmebedingungen der o.g. Veranstalterin gelten für alle Kurse und Veranstaltungsorte.
 

[Kursgebühren - gilt nicht bei Buchung über Kikudoo

Die aktuellen Kursgebühren sind auf der Homepage www.sjk-training.de aufgeführt. Diese können einmal jährlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende angepasst werden (vorab schriftliche Mitteilung).

Zahlungsbedingungen - gilt nicht bei Buchung über Kikudoo

Die Zahlung der Gebühr erfolgt über das SEPA Lastschriftverfahren (siehe Anlage 1).

Diese wird bis zum 5. des Monats eingezogen. Die o.g. Veranstalterin ist berechtigt die Gebühr vom im SEPA-Lastschriftmandat genannten Bankkonto abzubuchen. Der/die KontoinhaberIn hat für die Deckung des Betrages zu sorgen. Bei Rückbelastung mangels Deckung oder Widerspruch fällt zusätzlich eine Bankgebühr an, die ebenfalls belastet wird. Geänderte Kontoverbindungen müssen der o.g. Veranstalterin rechtzeitig bekannt gegeben werden.]

Kündigung

Die Kündigung der unbefristeten Teilnahme an den Tanz- und Fitnesskursen der o.g. Veranstalterin muss dieser schriftlich 2 Monate zum Quartalsende eingereicht werden bzw. vorliegen.
Bei Kündigung und Neuanmeldung innerhalb von 6 Monaten wird eine Anmeldegebühr von 60 € erhoben. 

Kurs- und Veranstaltungsort

Alle Kurse finden in den Räumlichkeiten des Tanz- und Bewegungshauses (TaBeHa), Bergisch Gladbacher Str. 676 in Köln-Holweide statt. Dieser wird 10 Minuten vor Trainingsbeginn geöffnet.

Für Personal Training werden bilaterale Vereinbarungen über Trainingsort- und Zeit getroffen.

Kursorganisation und Kommunikation

Die Kursorganisation und Kommunikation der o.g. Veranstalterin wird ausschließlich über die Chat-App Telegram gemanagt (App für Android und iPhone).
Trainingszu- oder -absagen sind dort spätestens 60 Min. vor Trainingsbeginn bekannt zu geben.

Teilung oder Umlegung des Unterrichts, Trainerin & Vertretung

Sollte aus organisatorischen Gründen eine Teilung oder Umlegung der Unterrichtsstunde nötig sein, wird dies in Absprache mit den Teilnehmern durchgeführt, und verändert nicht die abgeschlossene Vertragsvereinbarung. Die o.g. Veranstalterin führt die Kurse i.d.R. selbst durch, behält sich jedoch vor, jederzeit eine qualifizierte Vertretung einzusetzen. Dies hat keine Auswirkung auf den abgeschlossenen Vertrag.

Allgemeines, Anweisungen, Aufsicht

·         Straßenschuhe und Garderobe müssen im Eingangsbereich abgelegt werden. Für den Kleiderwechsel steht eine Umkleide zur Verfügung.
·         Für das Training ist bequeme Tanz- oder Sportkleidung wichtig. Diese sollte nicht zu weit sein, damit die korrekte Übungsausführung und Körperhaltung korrigiert werden können.
·         Alle Trainings können barfuß, mit Socken oder Schläppchen mit Ledersohle erfolgen.
·         Jede/r TeilnehmerIn hat den Anweisungen der o.g. Veranstalterin oder Vertretung zu folgen. Bei grobem Verstoß gegen die Anweisungen kann ein Verweis bzw. eine fristlose Kündigung seitens der o.g. Veranstalterin erfolgen.
·         Die o.g. Veranstalterin beaufsichtigt Minderjährige nur während des Unterrichts. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum (Kursraum TaBeHa). Bei den Kindertanzkursen sind keine Zuschauer zugelassen, da diese sonst zu abgelenkt sind. In regelmäßigen Abständen wird den Eltern ein Einblick in den Unterricht gewährt, wobei die Unterrichtsergebnisse präsentiert werden.

Sachbeschädigungen
Alle Betriebsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
Sachbeschädigungen in den Räumen des Tanz- und Bewegungshauses Holweide werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie verursacht hat.
Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.

Versäumte Stunden und Krankheitsausfall

Unterrichtsstunden, die wegen Krankheit der Kursteilnehmer oder aus persönlichen Gründen versäumt werden, können nicht erstattet oder wiederholt werden.

Stilllegung

Eine vorübergehende Stilllegung des Vertrags ist nur in begründeten Fällen bei nachgewiesener Abwesenheit von mind. 3 Monaten möglich. Dazu ist bei längerer Krankheit oder Schwangerschaft ein ärztliches Attest oder bei beruflicher Abwesenheit eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.

Betriebsferien

Betriebsferien sind
·         zwischen Weihnachten und Neujahr,
·         die 2. Woche der Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien, die 2. Woche in den Herbstferien (NRW) und
·         an gesetzlichen Feiertagen.
Die aktuellen Trainingstermine werden im Telegram-Chat des jeweiligen Kurses quartalsweise bekannt gegeben. Anspruch auf Ersatz der ausfallenden Betriebsferien-Stunden besteht nicht.

Foto- und Filmaufnahmen

Dem Recht zur Veröffentlichung im Internet und für Webauftritte von Foto- und Filmaufnahmen aus dem Unterricht der o.g. Veranstalterin wird hiermit zugestimmt und honorarfrei gestattet. Bei schriftlicher Beantragung kann dieses Recht widerrufen werden. Die Film- bzw. Fotorechte gehen in den Besitz der Veranstalterin, Frau Susanne Jußen-Krell über.

Datenschutzerklärung und Einwilligung in die Datenverarbeitung

Die Datenschutzerklärung und die Einwilligung zur Datenverarbeitung gehören zu den AGB und Teilnahmebedingungen. 

Haftungsausschluss

·         Die Ausübung des Trainings geschieht auf eigene Gefahr.
·         Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden oder sonstige Schäden kann insoweit von der o.g. Veranstalterin nicht übernommen werden.
·         Trainiert werden sollte nur im gesunden Zustand. Bekannte akute oder chronische Erkrankungen sind der o.g. Veranstalterin vor dem Unterricht mitzuteilen.
·         Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.

Schlussbestimmung

Anträge und mündliche Vereinbarungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie seitens der o.g. Veranstalterin schriftlich bestätigt wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.