AGB von Sunflower Yoga

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sunflower Yoga 

1. Geltungsbereich 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Einzelunternehmen Sunflower Yoga und dem/der Teilnehmer/in  bzw. dem/der gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler/in genannt. 

2. Zustandekommen des Vertrages 
Der Vertrag kommt mit der Unterschrift der beiden Vertragspartner zustande. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail Adresse oder der Telefonnummer des Vertragspartners sind bitte unverzüglich zu melden.  


3. Ort und Zeit 
Der Kurs findet einmal wöchentlich zur vereinbarten Zeit in den Räumlichkeiten der Schule oder an einem Ersatzort statt. An Feiertagen und in den Berliner Ferienzeiten / Brückentagen finden keine Yogakurse statt. Änderungen von Ort und Zeit werden zeitnah bekannt gegeben. 


4. Zahlungsbedingungen 
Die monatliche Kursgebühr stellt einen gezwölfteten Jahresbeitrag dar, die angegebenen Ausfallzeiten sind darin bereits berücksichtigt. Der angegebene Monatsbeitrag ist daher jeden Monat, auch in der unterrichtsfreien Zeit und bei Nichtteilnahme fällig. 

Bei Nichtzahlung des Beitrags behält sich Sunflower Yoga das Recht vor, den/die Schüler/in bis zur Zahlung von der Teilnahme am Yogakurs auszuschließen. Die Forderung bleibt dabei bestehen und die Zahlungspflicht für die Restlaufzeit des Vertrages bleibt davon unberührt.

Nebenkosten wie Raummieten, Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien etc. sind bereits in der Kursgebühr enthalten und werden nicht gesondert berechnet. 

5. Verhinderung der Teilnehmer & der Kursleitung
Ist der/die Schüler/in an der Teilnahme des gebuchten Kurses verhindert, so hat er/sie kein Recht auf Rückerstattung des Kursbeitrages für die versäumten Stunden. Die Ausnahme bilden Versäumnisse aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gelten Umzug in eine andere Stadt sowie unfallbedingte Verletzungen und ernsthafte Erkrankungen, die eine Teilnahme am Kurs dauerhaft unmöglich machen. Im Falle der Verhinderung der Kursleitung wird ein Ersatztermin angeboten oder es erfolgt eine Vertretung durch fachlich gleich qualifiziertes Personal. Kursausfälle aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Lehrers) sind nicht nachholepflichtig.


6. Haftung 
Sunflower Yoga haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Wertsachen und der Garderobe. Es handelt sich ausschließlich um ein präventives Trainingsangebot. 

Bei gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen ist die Kursleitung vor Beginn des Kurses darüber zu informieren. Die Kursteilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.  Sunflower Yoga haftet nicht für von dem/der Schüler/in selbst verschuldete Unfälle. Die Aufsichtspflicht kann nur während der im Vertrag angegebenen Trainingszeit gewährleistet werden.