AGB von Stephanie Maaß
AGBs (Stand 20.06.2023)
1. Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrags ist die Kursteilnahme an den Kursen von Stephanie Maaß.
2. Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aus der gültigen Preisliste und sind vor Kursbeginn zahlbar. Präventionskurse sind nach §20 SGB V krankenkassenabhängig zuschussfähig. Auf die Höhe hat Stephanie Maaß keinen Einfluss.
3. Vertragsdauer / Kündigungsfrist
3.1 Die Vertragsdauer ist abhängig von der Kursdauer. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Aufgrund des Karten-/Blocksystems bei den Fitnesskursen gibt es keine Kündigungsfrist.
3.2 Urlaubszeiten sind i.d.R. während der hessischen Ferien. Bei den Sommerferien kann es zu Abweichungen kommen. Diese werden rechtzeitig bekannt gegeben.
4. Sonstige Vereinbarungen / Terminausfälle
4.1 Bei Stundenausfall, welche seitens der Kursleitung verschuldet sind, ist Stephanie Maaß berechtigt, den Unterricht zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen oder mit einem Folgekurs zu verrechnen. Durch Fehlzeiten seitens der Teilnehmer entsteht keine Befreiung von der Zahlungspflicht. Der Teilnehmer kann eigene Fehlzeiten nach Absprache an einem zeitnahen Ausweichtermin oder, je nach Verfügbarkeit, in einem anderen Kurs nachholen.
4.2 Müssen Kurstermine aufgrund äußerer Umstände, welche Stephanie Maaß nicht zu vertreten hat (Raum wird vom Vermieter gesperrt, Region für Outdoorkurse wird gesperrt, Unwetter), ausfallen, ist Stephanie Maaß berechtigt, Ersatz in Form eines Onlinetrainings, welches direkt und in Echtzeit betreut wird, anzubieten. Nimmt der Kunde dies nicht an, so verfällt die Kursstunde.
4.3 Erkrankt der Kunde so, dass er den gesamten Kurs abbrechen muss, dann bekommt er die restlichen Termine nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, gültig ab dessen Ausstellungsdatum, gutgeschrieben für einen späteren Kurs. Dias gilt nicht für Präventionskurse.
5. Körperliche Anforderungen
5.1 "BauchBuggyGo", "BauchBeutelPo", „BodyWorkout“, „Walking und Nordic Walking“ Mit der Buchung der Veranstaltung/des Kurses erklärt die Teilnehmerin, den durch die Teilnahme entstehenden körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein. Sicherheitshalber wird empfohlen, sich vor der Teilnahme an den Kursen beim Hausarzt die Sporttauglichkeit bescheinigen zu lassen.
5.2 „Rückbildung“ Die gynäkologische Abschlussuntersuchung sollte vor Teilnahme erfolgt sein.
5.3 „Beckenbodentraining“ Ein vorangegangener Arztbesuch sollte bescheinigen, dass kein Organvorfall vorhanden ist.
6. Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmerin. Stephanie Maaß übernimmt keine Haftung für Unfall oder Diebstahl während des Kursbesuches.
7. Ausschlussrecht
Stephanie Maaß behält sich das Recht vor, eine Teilnehmerin ohne Angabe von Gründen gegen Erstattung der anteiligen Gebühren von der Veranstaltung auszuschließen.
8. Preise
Alle Preise sind in Euro angegeben. Alle Angebote und Preise sind unverbindlich und freibleibend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Preise für Kurse, die Stephanie Maaß für die evangelische Familienbildung im Kreis Offenbach, Dekanat Rodgau (nachfolgend EFB) durchführt, sind auf der Homepage der EFB einsehbar. Anmeldungen hierfür sind nur dort möglich.
9. Termine
Die reservierten Kurstermine sind einzuhalten. Abmeldungen bitte rechtzeitig, idealerweise 24h vorher, Es besteht kein regulärer Anspruch auf Nachholtermine, außer es ist bei der Kursausschreibung etwas anderes angegeben.
10. Zustandekommen
Ein Vertrag kommt durch Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Stephanie Maaß verbindlich zustande. Sollte ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Kursleiters oder aus einem anderen wichtigen Grund abgesagt werden, wird die vorausgezahlte Kursgebühr vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
11. Stornobedingungen
Tritt der Kunde von seiner Anmeldung zurück staffelt sich die Stornogebühr je nach Zeit bis zum Kursstart.
Bis 21 Tage vor Beginn beträgt die Stornogebühr 0 %, bis 14 Tage vorher 30 %, bis 7 Tage 50 % und danach 75 % und nach Kursstart 100%.
Hat der Kunde schon an Trainingsterminen teilgenommen ist ebenfalls die gesamte Kursgebühr zu entrichten.
Hat der Kurs schon begonnen und es tritt Abs. 4 Satz 4.2 ein, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht und kann die restlichen Stunden erstattet bekommen.