AGB von Starke Wurzeln - Leichte Flügel
§ 1 Unterrichtsgrundlagen
Der Unterrichtsgeber verpflichtet sich gegenüber dem Unterrichtsnehmer folgenden Unterricht zu leisten: nappydancers®Kurs. Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten des Unterrichtsgebers statt. Der Unterricht wird wöchentlich erteilt. Der Unterrichtsgeber erteilt wöchentlich eine Kurseinheit(en). Jede Kurseinheit wird als Gruppenunterricht abgeleistet und hat eine Dauer von 50 Minuten. Der Unterricht findet erst ab Anwesenheit von mindestens drei Kursteilnehmer*innen (Unterrichtsnehmer plus Kind) statt. Sollten weniger als drei Kursteilnehmer*innen anwesend sein, hat der Unterrichtsnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Durchführung der Unterrichtseinheit.
§ 2 Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt nach Abschluss dieses Vertrags mit sofortiger Wirkung. Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen.
§ 3 Probeeinheit
Der Unterrichtsgeber gibt dem Unterrichtsnehmer eine kostenpflichtige Probeeinheit. Während der Probeeinheit ist jede Vertragspartei berechtigt, den Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung des Vertrags während der Probezeit kann zu ihrer Wirksamkeit auch mündlich erfolgen.
§ 4 Versicherungsschutz
Während der Teilnahme an einer nappydancers® Kurseinheit innerhalb der Räumlichkeiten, sowie bei Proben und Aufführungen, besteht für den Unterrichtsnehmer keinerlei Versicherungsschutz. Der Unterrichtsnehmer und zusätzliche Begleitpersonen (Kinder) nehmen auf eigene Gefahr am Unterricht teil. Unterrichtsgeber oder nappydancers®Deutschland sind nicht haftbar für Verletzungen und Unfälle des Unterrichtsnehmers, die aus denKurseinheiten resultieren.
§ 5 Kursgebühr
Bei Vertragsabschluss beträgt die Kursgebühr den gebuchten Betrag. Die Kursgebühr ist bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn beim Unterrichtsgeber zu begleichen. Die Zahlung kann bar oder an das folgende Konto (Kontoinhaber: Bianka Bolle – IBAN: DE40290400900685767600 – BIC: COVADEFFXXX) getätigt werden. Die Kursgebühr wird auch bei einer Nicht-Teilnahme des Unterrichtsnehmers in vollem Umfang fällig. Im Falle einer Erhöhung der monatlichen Kursgebühr verpflichtet sich der Unterrichtsgeber, die Erhöhung schriftlich zu erklären. Ist der Unterrichtsnehmer mit dieser Erhöhung nicht einverstanden, steht ihm die Möglichkeit frei, den Unterrichtsvertrag mit sofortiger Wirkung und fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
§ 6 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sieben Tagen zu Monatsende gekündigt werden. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung und fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
§ 7 Unterrichtsausfall
Beide Vertragsparteien verpflichten sich nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie so erkrankt sind, dass für andere Kursteilnehmer eine akute Ansteckungsgefahr besteht. Gesetzliche Feiertage und Schulferien sind grundsätzlich unterrichtsfrei, außer es gibt spezielle Angebote für die Zeiträume. Der Unterrichtsgeber behält sich vor, dass von Seiten des Unterrichtsgebers zusätzliche Kurseinheiten durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Gründe ausfallen können. Anderes gilt nur bei gesonderter Vereinbarung zwischen beiden Vertragsparteien. Im Falle einer nur kurzen Verhinderung von bis zu zwei nicht stattfindenden Kurseinheiten in Folge, besteht für den Unterrichtsnehmer keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der zu begleichenden Kursgebühr.
§ 8 Markenschutz
Mit Abschluss dieses Vertrags bestätigt der Unterrichtsnehmer, dass er/sie keinerlei gewerblichen Gebrauch von Unterrichtsinhalten, Tänzen und Musik der nappydancers®Kurse macht. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Fremdnutzung der Unterrichtsinhalte ist dem Unterrichtsnehmer nicht gestattet und wird rechtlich von nappydancers®Deutschland verfolgt.
§ 9 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgedungen werden.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.