AGB von SeelenInsel-Energetische Praxis

Ich führe keine Therapien und Behandlungen im medizinischen Sinne aus und ich stelle keine Diagnosen. Die von mir hier angebotene Energie Behandlungen ersetzen keinen Arzt oder Heilpraktiker. Diese energetischen Behandlungen können auch problemlos mit einer schulmedizinischen Behandlung oder anderen Medizinische Methoden kombiniert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.03.2004 entschieden (AZ: 1BvR 784/03): Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine HP-Erlaubnis! Voraussetzung ohne HP-Erlaubnis: Die Patienten müssen schriftlich darauf hingewiesen werden, dass diese Tätigkeit, die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt.