AGB von PEKiP® Prager-Eltern-Kind-Programm
Fortbildung zur PEKiP®-Gruppenleitung
Richtlinien (Fassung vom 05.03.2025)
Richtlinien (Fassung vom 05.03.2025)
Das Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP®) ist ein Konzept für die Gruppenarbeit mit Eltern und ihren Kindern im ersten Lebensjahr. Ziel ist es, Eltern und Babys im sensiblen Prozess des Zueinanderfindens zu unterstützen. Bewegungs- und Spielanregungen stehen im Mittelpunkt der Gruppenarbeit.
Die Fortbildung zur PEKiP®-Gruppenleiter*in ist als Weiterqualifizierung für pädagogische, soziale und psychologische Fachkräfte konzipiert und richtet sich an Pädagog*innen, Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Kindheitspädagog*innen, Heilpädagog*innen mit Diplom- oder Bachelor-/Master-Abschluss, Erzieher*nnen sowie Pädagog*nnen mit Praxiserfahrungen im U3 Bereich/Familienbildung oder den Frühen Hilfen. Sonderzulassungen sind in begründeten Einzelfällen und dem Nachweis der bisherigen Qualifikation möglich.
Die Fortbildung zur PEKiP®-Gruppenleiter*in ist als Weiterqualifizierung für pädagogische, soziale und psychologische Fachkräfte konzipiert und richtet sich an Pädagog*innen, Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Kindheitspädagog*innen, Heilpädagog*innen mit Diplom- oder Bachelor-/Master-Abschluss, Erzieher*nnen sowie Pädagog*nnen mit Praxiserfahrungen im U3 Bereich/Familienbildung oder den Frühen Hilfen. Sonderzulassungen sind in begründeten Einzelfällen und dem Nachweis der bisherigen Qualifikation möglich.
Die Fortbildung umfasst folgende Teile:
1. PEKiP®-Grundkurs
verteilt auf 5 Blöcke (100 Unterrichtsstunden) mit folgenden Inhalten:
• Einführung in das Prager-Eltern-Kind-Programm und Erarbeiten der theoretischen Grundlagen
verteilt auf 5 Blöcke (100 Unterrichtsstunden) mit folgenden Inhalten:
• Einführung in das Prager-Eltern-Kind-Programm und Erarbeiten der theoretischen Grundlagen
• Entwicklungspsychologische Grundlagen und pädagogische Konsequenzen für das erste Lebensjahr
• Praktisches Erarbeiten der Spiel- und Bewegungsanregungen nach J. Koch
• Gruppenpädagogische Grundlagen zum Prager-Eltern-Kind-Programm
• Gesprächsführung in der Gruppensituation
• Aspekte der Gesundheitserziehung im Zusammenhang mit dem Prager-Eltern-Kind-Programm
• Pädagogische Interventionen bei abweichenden Entwicklungs- und Kommunikationsverläufen
• Prozessanalysen und Förderung von Lernprozessen bei Erwachsenen und Kindern
• Videosequenzen zur Beobachtungsschulung
Die Literaturbearbeitung, die Erstellung einer Umfeldanalyse und die vertiefende Auseinandersetzung mit Arbeitsschwerpunkten umfasst ca. 50 Stunden zusätzlich.
2. PEKiP®-Praxisreflexion
Die PEKiP®-Praxisreflexion ist der zweite Teil der Fortbildung zur PEKiP-Gruppenleiter*in. Sie ist für Teilnehmer*innen der Fortbildung, die den Grundkurs abgeschlossen haben und mit der Leitung von PEKiP-Gruppen begonnen haben. Die Praxisreflexion (eine Form der Supervision) wird in Kleingruppen durchgeführt und von einer PEKiP-Fortbildner*in geleitet. Sie umfasst 25 Unterrichtsstunden, die auf 5 Treffen verteilt werden. Während der Dauer der PEKiP-Praxisreflexion muss die Teilnehmer*in regelmäßig PEKiP-Gruppen über das gesamte erste Lebensjahr (ca. 30 Treffen) leiten.
2.1 Nach dem erfolgreichen Abschluss des PEKiP-Grundkurses mit Abschlusspräsentation kann die Teilnehmer*in sich zur Praxisreflexion anmelden.
Teilnahmebedingungen für die PEKiP®-Fortbildung
(Fassung vom 25.03.2025)
1. Anmeldung
Die Anmeldung zum PEKiP-Grundkurs und anschließend zur PEKiP-Praxisreflexion ist verbindlich. Der Vertrag über die Fortbildung kommt durch die schriftliche Annahme der Anmeldung durch den PEKiP e.V. zustande. Mit der Anmeldung zur Fortbildung erkennt die Teilnehmer*in diese Teilnahmebedingungen verbindlich an.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung sowie den beigefügten Richtlinien, deren Erhalt die Teilnehmer*in mit der verbindlichen Anmeldung bestätigt.
3. Zahlung
Die vereinbarte PEKiP-Grundkursgebühr und (nach gesonderter Anmeldung) PEKiP-Praxisreflexionsgebühr ist nach Rechnungserhalt fällig und muss unbar und kostenfrei auf das angegebene Konto überwiesen werden. Die Teilnahmegebühr ist spätestens bis zum Kursbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei Stornierung gelten die genannten Stornierungsgebühren unter 4..
Die vereinbarte PEKiP-Grundkursgebühr und (nach gesonderter Anmeldung) PEKiP-Praxisreflexionsgebühr ist nach Rechnungserhalt fällig und muss unbar und kostenfrei auf das angegebene Konto überwiesen werden. Die Teilnahmegebühr ist spätestens bis zum Kursbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei Stornierung gelten die genannten Stornierungsgebühren unter 4..
4. Rücktritt von der Anmeldung
Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich an die Geschäftsstelle des PEKiP e.V. erfolgen. Es gelten folgende
Stornierungsgebühren:
4.1 Stornierung bis 3 Monate vor Kursbeginn: Bei Stornierung bis drei Monate vor dem geplanten Kursbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 50 Euro an.
4.2 Stornierung ab 3 Monaten vor Kursbeginn: Ab drei Monaten vor Kursbeginn wird bei einer Stornierung der Anmeldung 30% der Rechnungssumme als Stornierungsgebühren berechnet.
4.2 Stornierung ab 3 Monaten vor Kursbeginn: Ab drei Monaten vor Kursbeginn wird bei einer Stornierung der Anmeldung 30% der Rechnungssumme als Stornierungsgebühren berechnet.
4.3 Stornierung bis 1 Monat vor Kursbeginn: Bei einer Stornierung innerhalb des Zeitraums von einem Monat vor Kursbeginn werden 50% der Rechnungssumme als Stornierungsgebühren fällig.
4.4 Stornierung weniger als 1 Monat vor Kursbeginn: Stornierungen, die weniger als einen Monat vor dem Kursbeginn erfolgen, führen dazu, dass die gesamte Rechnungssumme als Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt wird.
5. Absage von PEKiP-Grundkurs / PEKiP-Praxisreflexion und notwendige Programmänderungen durch den PEKiP e.V.
Der PEKiP-Grundkurs- / die PEKiP-Praxisreflexion kann aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall oder Erkrankung einer Fortbildner*in, Schließung des Tagungsortes oder höhere Gewalt abgesagt werden. Über eine solche Absage oder Änderung des Programms wird der PEKiP e.V. die Teilnehmer*in so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise ein kompletter Grundkurs bzw. eine PEKiP-Praxisreflexionsgruppe abgesagt werden, erstattet der PEKiP e.V. bereits bezahlte Grundkurs- / Praxisreflexionsgebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der PEKiP-Grundkurs- / die PEKiP-Praxisreflexion kann aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall oder Erkrankung einer Fortbildner*in, Schließung des Tagungsortes oder höhere Gewalt abgesagt werden. Über eine solche Absage oder Änderung des Programms wird der PEKiP e.V. die Teilnehmer*in so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise ein kompletter Grundkurs bzw. eine PEKiP-Praxisreflexionsgruppe abgesagt werden, erstattet der PEKiP e.V. bereits bezahlte Grundkurs- / Praxisreflexionsgebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Fehlzeiten
PEKiP-Grundkurs
6.1 Fehlzeiten bis 12 Unterrichtsstunden: Fehlt die Teilnehmer*in im Laufe des Grundkurses an mehreren Seminarblöcken insgesamt bis zu 12 Unterrichtsstunden, so müssen die versäumten Unterrichtsinhalte durch entsprechende Nacharbeiten nachgeholt werden. Die Vergabe der Nacharbeiten erfolgt durch die Fortbildner*in.
6.1 Fehlzeiten bis 12 Unterrichtsstunden: Fehlt die Teilnehmer*in im Laufe des Grundkurses an mehreren Seminarblöcken insgesamt bis zu 12 Unterrichtsstunden, so müssen die versäumten Unterrichtsinhalte durch entsprechende Nacharbeiten nachgeholt werden. Die Vergabe der Nacharbeiten erfolgt durch die Fortbildner*in.
6.2 Fehlzeiten mehr als 12 Unterrichtsstunden: Fehlt die Teilnehmer*in im Grundkurs an einem Seminarblock mehr als 12 Unterrichtsstunden, so muss dieser zeitnah an einem anderen Kursort nachgeholt werden. Die Organisation und Einteilung der Nachholtermine der einzelnen Teilnehmer*innen erfolgt durch den PEKiP e.V.. Für den Fall der Nachholung wird eine Gebühr von € 120,- erhoben. Sollte der PEKiP e.V. der Teilnehmer*in keinen zeitnah passenden Seminarblock vorhalten können oder die Teilnehmer*in die angebotenen Nachholtermine nicht wahrnehmen können, müssen die Fehlstunden in einem Kompaktseminar mit einer Gebühr von € 350,00 nachgeholt werden. Die Nachholgebühr wird der Teilnehmer*in durch den PEKiP e.V. in Rechnung gestellt und ist von dieser an den PEKiP e.V. zu entrichten.
PEKiP-Praxisreflexion
6.4 Fehlt die Teilnehmer*in in der PEKiP-Praxisreflexion bis zu 5 Unterrichtsstunden, so sind diese mit einem Einzel- Termin mit einer Gebühr über € 100,- nachzuholen.
Mit der Praxisreflexion muss spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Grundkurses begonnen werden.
Mit der Praxisreflexion muss spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Grundkurses begonnen werden.
7. PEKiP-Zertifikat
Das Zertifikat wird erteilt, wenn die Teilnehmer*in während der gesamten Dauer an der PEKiP-Fortbildung teilgenommen hat, die geforderte Praxis sowie die geforderten schriftlichen Arbeiten nachweisen kann, ggf. versäumte Unterrichtsteile nachgeholt hat und in beiden Kursteilen ein hinreichendes Verständnis und die Bereitschaft zur Umsetzung des PEKiP-Konzeptes gezeigt hat.
8. Nutzungsrecht des Markennamens „PEKiP®“ sowie des Logos des Vereins
8.1 Inhaber des rechtlich geschützten Markennamens „PEKiP®“ sowie des Logos des Vereins ist der PEKiP e.V.. Der PEKiP e.V. ist als alleiniger Markeninhaber berechtigt, der Teilnehmer*in ein Nutzungsrecht an dem Markennamen „PEKiP“ sowie dem Logo des Vereins einzuräumen.
8.2 Eine einfache Nutzungslizenz in Bezug auf den geschützten Markennamen „PEKiP“ und des PEKiP-Logos kann die Teilnehmer*in durch die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung zur PEKiP-Gruppenleiter*in, sowie die Zustimmung der Vereinbarung zur Markennutzung erhalten. Eine gesonderte Gebühr wird nicht erhoben.
9. Urheberrecht
Die Arbeitsunterlagen des PEKiP e.V. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne schriftliche Einwilligung des PEKiP e.V. vervielfältigt oder verbreitet werden.