AGB von Muckelnest - Kurse für Babys & Familien
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Muckelnest – Kerstin Hoffmann
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an den von Muckelnest – Kerstin Hoffmann angebotenen Kursen und Veranstaltungen, insbesondere Babyschwimmen, Babymassage und weiteren Eltern-Kind-Angeboten.
Soweit für einzelne Kursangebote besondere Bestimmungen gelten, werden diese in diesen AGB gesondert aufgeführt.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt über das Buchungssystem Kikudoo und ist verbindlich. Mit Abschluss der Buchung kommt ein Vertrag über die Teilnahme am gebuchten Kurs zustande.
Die Kursgebühr ist entsprechend der bei der Buchung angebotenen Zahlungsart zu entrichten.
3. Stornierung durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Anmeldung zum Kurs ist verbindlich.
Eine Stornierung des gesamten gebuchten Kurses ist bis 21 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich.
Bei einer Stornierung 20 bis 8 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der vereinbarten Kursgebühr fällig.
Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Kursbeginn sowie nach Beginn des Kurses werden 100 % der vereinbarten Kursgebühr fällig.
Kann der frei gewordene Kursplatz vollständig anderweitig vergeben werden, entfallen die Stornierungskosten bzw. werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend zurückerstattet.
Der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
4. Krankheit, Verhinderung und Nichterscheinen
Kann eine gebuchte Kurseinheit aufgrund von Krankheit, Urlaub oder aus anderen persönlichen Gründen der Teilnehmerin, des Teilnehmers, der Begleitperson oder des Kindes nicht wahrgenommen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr oder auf eine Nachholstunde.
Nicht wahrgenommene Kurseinheiten können grundsätzlich nicht auf einen anderen Kurs oder eine andere Person übertragen werden.
Zum Schutz aller Babys, Kinder und Begleitpersonen ist eine Teilnahme bei akuten ansteckenden Erkrankungen nicht gestattet.
Bei Fieber ist eine Teilnahme erst wieder möglich, wenn die betroffene Person seit mindestens 24 Stunden fieberfrei ist.
Bei Erbrechen oder Durchfall ist eine Teilnahme erst wieder möglich, wenn die betroffene Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Auch bei anderen ansteckenden Erkrankungen ist von einer Teilnahme abzusehen, solange eine Ansteckungsgefahr für andere Personen besteht.
Kann eine Kurseinheit aufgrund dieser Krankheitsregelungen nicht besucht werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung der versäumten Kurseinheit.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. Kursausfall durch die Kursleitung
Muss eine einzelne Kurseinheit durch die Kursleitung abgesagt werden, wird die ausgefallene Kurseinheit am Ende des laufenden Kurses als Nachholtermin angehängt. Der Kurszeitraum verlängert sich entsprechend.
Sollte eine Nachholung ausnahmsweise nicht möglich sein, wird die auf die ausgefallene Kurseinheit entfallende Kursgebühr erstattet.
Fällt ein gesamter Kurs aus und kann kein Ersatz angeboten werden, werden bereits gezahlte Kursgebühren für die nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet.
6. Mindestteilnehmerzahl
Die Durchführung eines Kurses kann von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig sein.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Kursleitung vor, den Kurs abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall für die nicht stattfindenden Leistungen zurückerstattet.
7. Aufsichtspflicht bei Eltern-Kind-Kursen
Die Kursleitung ist für die fachliche Anleitung, Organisation und Gestaltung des jeweiligen Kurses verantwortlich. Sie übernimmt jedoch nicht die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder.
Die Aufsichtspflicht für das Kind verbleibt während des gesamten Aufenthalts bei der begleitenden erwachsenen Person. Dies gilt während der Kurseinheit sowie unmittelbar vor und nach dem Kurs.
Die begleitende Person verpflichtet sich, das Kind entsprechend seinem Alter und seinen Fähigkeiten angemessen und unmittelbar zu beaufsichtigen sowie den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Kursleitung Folge zu leisten.
Muss die begleitende Person den Kursbereich verlassen, ist das Kind mitzunehmen. Alternativ kann die Aufsicht ausdrücklich einer anderen geeigneten erwachsenen Begleitperson übertragen werden.
Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Kursleitung ist nicht möglich.
8. Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung der teilnehmenden bzw. begleitenden Person.
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass nach ihrem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Gründe vorliegen, die gegen eine Teilnahme des Kindes am jeweiligen Kurs sprechen.
Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden, Vorerkrankungen oder Unsicherheiten hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung des Kindes sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.
Treten während eines Kurses gesundheitliche Beschwerden oder Auffälligkeiten beim Kind oder bei der begleitenden Person auf, ist die Kursteilnahme gegebenenfalls zu unterbrechen bzw. zu beenden.
Die Regelungen zur Teilnahme bei akuten oder ansteckenden Erkrankungen bleiben hiervon unberührt.
9. Besondere Bestimmungen für Babyschwimmen
Für die Teilnahme am Babyschwimmen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen folgende verbindliche Sicherheitsregeln.
9.1 Aufsicht im Schwimmbad
Die Aufsichtspflicht für das Kind verbleibt während des gesamten Aufenthalts im Schwimmbad bei der begleitenden erwachsenen Person.
Dies gilt insbesondere für die Umkleide- und Duschbereiche, die Schwimm- und Badehalle, während der eigentlichen Kurseinheit sowie unmittelbar vor und nach dem Kurs.
Die Kursleitung ist für die fachliche Anleitung und Gestaltung des Babyschwimmkurses verantwortlich. Sie übernimmt nicht die alleinige oder persönliche Aufsicht über einzelne Kinder.
Kinder, die bereits laufen können, sind in der Badehalle und in den angrenzenden Nassbereichen an der Hand zu führen und unmittelbar zu beaufsichtigen. Sie dürfen dort zu keiner Zeit unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
Muss die begleitende Person den Bade- oder Kursbereich verlassen, beispielsweise um etwas aus der Umkleidekabine zu holen, muss das Kind mitgenommen werden.
Alternativ kann die Aufsicht ausdrücklich einer anderen geeigneten erwachsenen Begleitperson übertragen werden.
Die Aufsicht darf nicht auf die Kursleitung übertragen werden.
Die begleitenden Personen sind verpflichtet, den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Kursleitung Folge zu leisten.
9.2 Verbindliche Badeschuhpflicht
In der Schwimm- und Badehalle sowie in den angrenzenden Nassbereichen besteht eine verbindliche Badeschuhpflicht.
Alle Erwachsenen sowie alle Kinder, die bereits selbstständig laufen können, müssen geeignete, rutschhemmende Badeschuhe tragen.
Das Betreten der Schwimm- und Badehalle sowie der Nassbereiche ohne geeignete Badeschuhe ist nicht gestattet.
Wer keine geeigneten Badeschuhe trägt, darf die entsprechenden Bereiche nicht betreten und kann deshalb nicht an der betreffenden Kurseinheit teilnehmen.
Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr oder auf eine Nachholstunde besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
10. Haftung und persönliche Gegenstände
Die Kursleitung haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, insbesondere Kleidung, Mobiltelefone, Schmuck, Geld und sonstige Wertsachen, wird keine Verwahrung übernommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände sicher aufzubewahren.
Eine Haftung der Kursleitung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände besteht nur, soweit hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung der Kursleitung gegeben ist.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bleiben unberührt.
11. Widerrufsrecht
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
Soweit für den gebuchten Kurs ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird dieses durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
12. Datenschutz und WhatsApp-Kommunikation
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der gebuchten Kurse sowie zur erforderlichen Kommunikation mit den Teilnehmenden verarbeitet.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist oder eine entsprechende Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
12.. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen und Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
Anbieterin:
Muckelnest – Kerstin Hoffmann
Muckelnest – Kerstin Hoffmann
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an den von Muckelnest – Kerstin Hoffmann angebotenen Kursen und Veranstaltungen, insbesondere Babyschwimmen, Babymassage und weiteren Eltern-Kind-Angeboten.
Soweit für einzelne Kursangebote besondere Bestimmungen gelten, werden diese in diesen AGB gesondert aufgeführt.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt über das Buchungssystem Kikudoo und ist verbindlich. Mit Abschluss der Buchung kommt ein Vertrag über die Teilnahme am gebuchten Kurs zustande.
Die Kursgebühr ist entsprechend der bei der Buchung angebotenen Zahlungsart zu entrichten.
3. Stornierung durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Anmeldung zum Kurs ist verbindlich.
Eine Stornierung des gesamten gebuchten Kurses ist bis 21 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich.
Bei einer Stornierung 20 bis 8 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der vereinbarten Kursgebühr fällig.
Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Kursbeginn sowie nach Beginn des Kurses werden 100 % der vereinbarten Kursgebühr fällig.
Kann der frei gewordene Kursplatz vollständig anderweitig vergeben werden, entfallen die Stornierungskosten bzw. werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend zurückerstattet.
Der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
4. Krankheit, Verhinderung und Nichterscheinen
Kann eine gebuchte Kurseinheit aufgrund von Krankheit, Urlaub oder aus anderen persönlichen Gründen der Teilnehmerin, des Teilnehmers, der Begleitperson oder des Kindes nicht wahrgenommen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr oder auf eine Nachholstunde.
Nicht wahrgenommene Kurseinheiten können grundsätzlich nicht auf einen anderen Kurs oder eine andere Person übertragen werden.
Zum Schutz aller Babys, Kinder und Begleitpersonen ist eine Teilnahme bei akuten ansteckenden Erkrankungen nicht gestattet.
Bei Fieber ist eine Teilnahme erst wieder möglich, wenn die betroffene Person seit mindestens 24 Stunden fieberfrei ist.
Bei Erbrechen oder Durchfall ist eine Teilnahme erst wieder möglich, wenn die betroffene Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Auch bei anderen ansteckenden Erkrankungen ist von einer Teilnahme abzusehen, solange eine Ansteckungsgefahr für andere Personen besteht.
Kann eine Kurseinheit aufgrund dieser Krankheitsregelungen nicht besucht werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung der versäumten Kurseinheit.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. Kursausfall durch die Kursleitung
Muss eine einzelne Kurseinheit durch die Kursleitung abgesagt werden, wird die ausgefallene Kurseinheit am Ende des laufenden Kurses als Nachholtermin angehängt. Der Kurszeitraum verlängert sich entsprechend.
Sollte eine Nachholung ausnahmsweise nicht möglich sein, wird die auf die ausgefallene Kurseinheit entfallende Kursgebühr erstattet.
Fällt ein gesamter Kurs aus und kann kein Ersatz angeboten werden, werden bereits gezahlte Kursgebühren für die nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet.
6. Mindestteilnehmerzahl
Die Durchführung eines Kurses kann von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig sein.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Kursleitung vor, den Kurs abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall für die nicht stattfindenden Leistungen zurückerstattet.
7. Aufsichtspflicht bei Eltern-Kind-Kursen
Die Kursleitung ist für die fachliche Anleitung, Organisation und Gestaltung des jeweiligen Kurses verantwortlich. Sie übernimmt jedoch nicht die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder.
Die Aufsichtspflicht für das Kind verbleibt während des gesamten Aufenthalts bei der begleitenden erwachsenen Person. Dies gilt während der Kurseinheit sowie unmittelbar vor und nach dem Kurs.
Die begleitende Person verpflichtet sich, das Kind entsprechend seinem Alter und seinen Fähigkeiten angemessen und unmittelbar zu beaufsichtigen sowie den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Kursleitung Folge zu leisten.
Muss die begleitende Person den Kursbereich verlassen, ist das Kind mitzunehmen. Alternativ kann die Aufsicht ausdrücklich einer anderen geeigneten erwachsenen Begleitperson übertragen werden.
Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Kursleitung ist nicht möglich.
8. Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung der teilnehmenden bzw. begleitenden Person.
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass nach ihrem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Gründe vorliegen, die gegen eine Teilnahme des Kindes am jeweiligen Kurs sprechen.
Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden, Vorerkrankungen oder Unsicherheiten hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung des Kindes sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.
Treten während eines Kurses gesundheitliche Beschwerden oder Auffälligkeiten beim Kind oder bei der begleitenden Person auf, ist die Kursteilnahme gegebenenfalls zu unterbrechen bzw. zu beenden.
Die Regelungen zur Teilnahme bei akuten oder ansteckenden Erkrankungen bleiben hiervon unberührt.
9. Besondere Bestimmungen für Babyschwimmen
Für die Teilnahme am Babyschwimmen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen folgende verbindliche Sicherheitsregeln.
9.1 Aufsicht im Schwimmbad
Die Aufsichtspflicht für das Kind verbleibt während des gesamten Aufenthalts im Schwimmbad bei der begleitenden erwachsenen Person.
Dies gilt insbesondere für die Umkleide- und Duschbereiche, die Schwimm- und Badehalle, während der eigentlichen Kurseinheit sowie unmittelbar vor und nach dem Kurs.
Die Kursleitung ist für die fachliche Anleitung und Gestaltung des Babyschwimmkurses verantwortlich. Sie übernimmt nicht die alleinige oder persönliche Aufsicht über einzelne Kinder.
Kinder, die bereits laufen können, sind in der Badehalle und in den angrenzenden Nassbereichen an der Hand zu führen und unmittelbar zu beaufsichtigen. Sie dürfen dort zu keiner Zeit unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
Muss die begleitende Person den Bade- oder Kursbereich verlassen, beispielsweise um etwas aus der Umkleidekabine zu holen, muss das Kind mitgenommen werden.
Alternativ kann die Aufsicht ausdrücklich einer anderen geeigneten erwachsenen Begleitperson übertragen werden.
Die Aufsicht darf nicht auf die Kursleitung übertragen werden.
Die begleitenden Personen sind verpflichtet, den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Kursleitung Folge zu leisten.
9.2 Verbindliche Badeschuhpflicht
In der Schwimm- und Badehalle sowie in den angrenzenden Nassbereichen besteht eine verbindliche Badeschuhpflicht.
Alle Erwachsenen sowie alle Kinder, die bereits selbstständig laufen können, müssen geeignete, rutschhemmende Badeschuhe tragen.
Das Betreten der Schwimm- und Badehalle sowie der Nassbereiche ohne geeignete Badeschuhe ist nicht gestattet.
Wer keine geeigneten Badeschuhe trägt, darf die entsprechenden Bereiche nicht betreten und kann deshalb nicht an der betreffenden Kurseinheit teilnehmen.
Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr oder auf eine Nachholstunde besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
10. Haftung und persönliche Gegenstände
Die Kursleitung haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, insbesondere Kleidung, Mobiltelefone, Schmuck, Geld und sonstige Wertsachen, wird keine Verwahrung übernommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände sicher aufzubewahren.
Eine Haftung der Kursleitung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände besteht nur, soweit hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung der Kursleitung gegeben ist.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bleiben unberührt.
11. Widerrufsrecht
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
Soweit für den gebuchten Kurs ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird dieses durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
12. Datenschutz und WhatsApp-Kommunikation
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der gebuchten Kurse sowie zur erforderlichen Kommunikation mit den Teilnehmenden verarbeitet.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist oder eine entsprechende Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
12.. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen und Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
Anbieterin:
Muckelnest – Kerstin Hoffmann