AGB von Mausenest
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt für Kurse im Mausenest ausschießlich über die Buchungsseite kikudoo.de. Du erhältst nach der Anmeldung automatisch eine E-Mail mit der Buchungsbestätigung.
Sollte ein Kurs aufgrund einer nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommen, erstatte ich dir die volle Gebühr zurück.
Datenerfassung
Mit der Anmeldung erklärst du dich einverstanden, dass dein Name, deine Anschrift sowie weitere benötigte Kontaktdaten, die für die Vertragsabwicklung und für die Teilnehmerinformation notwendig sind, gespeichert werden.
Weitere Informationen dazu kannst du in der Datenschutzerklärung nachlesen.
Kursgebühr
Die Kursgebühr wird direkt bei der Buchung fällig. Sie kann über die von kikudoo.de angebotenen Bezahlsysteme erfolgen. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus der Kursgebühr und der von kikudoo.de erhobenen Servicegebühr zusammen.
Rücktritt bei Kindergeburtstagen
Bei einem Rücktritt des Buchenden bis zu 4 Wochen vor Vertragsbeginn wird die jeweils entrichtete Gebühr erstattet. Nach dieser Frist können Gebühren je nach Einzelfallentscheidung erstattet werden.
Rücktritt bei anderen Veranstaltungen
Die Buchung ist verbindlich. Bei Verhinderung ist es nach Absprache möglich den Platz an eine andere Person zu übertragen.
Die Buchung ist verbindlich. Bei Verhinderung ist es nach Absprache möglich den Platz an eine andere Person zu übertragen.
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Veranstaltungen mit anwesenden Erziehungsberechtigten
Bei Veranstaltungen, bei denen die Erziehungsberechtigten oder andere von diesen beauftragte Aufsichtspersonen anwesend sind (z. B. Kindergeburtstage), verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten bzw. der beauftragten Person. Die Veranstaltungsleitung übernimmt keine Aufsichtspflicht. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits – ausgeschlossen.
Veranstaltungen ohne anwesende Erziehungsberechtigte
Bei Gruppenangeboten, an denen Kinder ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten teilnehmen (z. B. Naturgruppen, Bastelnachmittage), wird die Aufsichtspflicht für die Dauer der Veranstaltung durch das Betreuungspersonal im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Eine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Allgemeines
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Veranstaltungsleitung vor Beginn der Veranstaltung über etwaige gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder besondere Bedürfnisse des Kindes zu informieren. Für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben entstehen, wird keine Haftung übernommen
Veranstaltungen mit anwesenden Erziehungsberechtigten
Bei Veranstaltungen, bei denen die Erziehungsberechtigten oder andere von diesen beauftragte Aufsichtspersonen anwesend sind (z. B. Kindergeburtstage), verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten bzw. der beauftragten Person. Die Veranstaltungsleitung übernimmt keine Aufsichtspflicht. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits – ausgeschlossen.
Veranstaltungen ohne anwesende Erziehungsberechtigte
Bei Gruppenangeboten, an denen Kinder ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten teilnehmen (z. B. Naturgruppen, Bastelnachmittage), wird die Aufsichtspflicht für die Dauer der Veranstaltung durch das Betreuungspersonal im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Eine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Allgemeines
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Veranstaltungsleitung vor Beginn der Veranstaltung über etwaige gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder besondere Bedürfnisse des Kindes zu informieren. Für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben entstehen, wird keine Haftung übernommen
Kursort/Veranstaltungsort
Meine Kurse finden in der Regel je nach Wetterlage in den Räumlichkeiten, im Außenbereich des Mausenestes oder in der freien Natur statt.
Den genauen Kursort/Veranstaltungsort entnimmst du bitte der Ausschreibung oder der Anmeldebestätigung.
Ich behalte mir jedoch das Recht vor, den Veranstaltungsort bei Bedarf zu ändern. In diesem Falle wirst du rechtzeitig informiert.
Ausgefallene Termine/Nachholtermine
Ausgefallene Kurstermine werden nachgeholt bzw. an den Kursblock angehängt. Den Termin hierfür gebe ich rechtzeitig bekannt.
Aufsichtspflicht während der Veranstaltung
Die Aufsichtspflicht richtet sich nach der Art der Veranstaltung:
Mit anwesenden Erziehungsberechtigten (z. B. Kindergeburtstage):
Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den Erziehungsberechtigten oder einer von ihnen bestimmten Begleitperson. Die Veranstaltungsleitung übernimmt keine Aufsichtspflicht.
Ohne anwesende Erziehungsberechtigte:
Die Veranstaltungsleitung übernimmt die Aufsichtspflicht für die Dauer der Veranstaltung im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Die Aufsicht erfolgt altersgerecht und in einem zumutbaren Rahmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Freien (z. B. Gelände, Wetter, Gruppendynamik). Eine lückenlose Beaufsichtigung ist in einem natürlichen Umfeld nicht in jedem Moment möglich und wird auch nicht zugesichert.
Übergabe und Abholung
Die Kinder müssen zu Beginn der Veranstaltung persönlich durch eine erziehungsberechtigte Person oder eine schriftlich benannte Abholperson an das Betreuungsteam übergeben werden.
Ebenso ist eine pünktliche Abholung zum Veranstaltungsende sicherzustellen. Die Aufsichtspflicht endet mit dem offiziellen Ende der Veranstaltung. Für verspätete Abholungen behalten wir uns vor, eine zusätzliche Betreuungsgebühr zu erheben.
Verhalten bei Verspätungen oder Ausfällen
Sollte sich ein Kind verspäten oder an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist dies der Veranstaltungsleitung rechtzeitig mitzuteilen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren.
Einverständniserklärung
Für die Teilnahme an Veranstaltungen ohne anwesende Erziehungsberechtigte ist vorab eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese beinhaltet u. a.:
Die Aufsichtspflicht richtet sich nach der Art der Veranstaltung:
Mit anwesenden Erziehungsberechtigten (z. B. Kindergeburtstage):
Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den Erziehungsberechtigten oder einer von ihnen bestimmten Begleitperson. Die Veranstaltungsleitung übernimmt keine Aufsichtspflicht.
Ohne anwesende Erziehungsberechtigte:
Die Veranstaltungsleitung übernimmt die Aufsichtspflicht für die Dauer der Veranstaltung im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Die Aufsicht erfolgt altersgerecht und in einem zumutbaren Rahmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Freien (z. B. Gelände, Wetter, Gruppendynamik). Eine lückenlose Beaufsichtigung ist in einem natürlichen Umfeld nicht in jedem Moment möglich und wird auch nicht zugesichert.
Übergabe und Abholung
Die Kinder müssen zu Beginn der Veranstaltung persönlich durch eine erziehungsberechtigte Person oder eine schriftlich benannte Abholperson an das Betreuungsteam übergeben werden.
Ebenso ist eine pünktliche Abholung zum Veranstaltungsende sicherzustellen. Die Aufsichtspflicht endet mit dem offiziellen Ende der Veranstaltung. Für verspätete Abholungen behalten wir uns vor, eine zusätzliche Betreuungsgebühr zu erheben.
Verhalten bei Verspätungen oder Ausfällen
Sollte sich ein Kind verspäten oder an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist dies der Veranstaltungsleitung rechtzeitig mitzuteilen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren.
Einverständniserklärung
Für die Teilnahme an Veranstaltungen ohne anwesende Erziehungsberechtigte ist vorab eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese beinhaltet u. a.:
- Zustimmung zur Übernahme der Aufsichtspflicht durch die Veranstaltungsleitung für die Dauer der Veranstaltung
- Informationen über gesundheitliche Besonderheiten, Allergien oder sonstige relevante Hinweise zum Kind
- Kontaktdaten für Notfälle
- Erlaubnis zur medizinischen Erstversorgung im Notfall (sofern gewünscht)