AGB von KraCh Familienwerkstatt

AGB- Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

 

Anwendungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, regeln die nachfolgenden Bestimmungen die Teilnahme- und die Zahlungsbedingungen für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des KraCh Bildungswerks, Trierer Straße 814, 52078 Aachen. Sie treten ergänzend zu den weiteren Bestimmungen der Anmeldung hinzu, sind Bestandteil der Anmeldung des Teilnehmers und somit des Vertrags über die Weiterbildung. Soweit in diesen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen vom, Teilnehmer‘‘ die Rede ist, ist diese Formulierung geschlechtsneutral zu verstehen.

 

Vertragsschluss

Die teilnehmende Person übermittelt dem Veranstalter über die Lernplattform eine verbindliche Anmeldung und erhält daraufhin ebenfalls in Textform eine Teilnahmebestätigung, sofern im Zeitpunkt der Anmeldung noch ein freier Teilnehmerplatz vorhanden ist und auch keine sonstigen Gründe (z.B. fehlende Bonität) gegen einen Vertragsschluss sprechen. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerplätze findet eine Vergabe nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen statt.

 

Reservierung

Bei einer Vielzahl von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen hat der Teilnehmer die Möglichkeit bereits vor Anmeldung unverbindlich eine Reservierung vorzunehmen. Im Falle einer fristgerechten Anmeldung nach vorausgegangener Reservierung, gilt der Zeitpunkt der Reservierung als Eingang der Anmeldung.

 

Fort- oder Weiterbildungsgebühr

Die Fort- und Weiterbildungsgebühr ist ggf. 2 Wochen, bis max. 4 Wochen vor Start der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme fällig und zu bezahlen. Es wird eine Postlaufzeit von drei Tagen zugrunde gelegt. Gegebenenfalls kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme behält ihre Gültigkeit nur für solche Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Teilnahmebestätigung beginnen. Werden Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die nach Ablauf dieses 6- Monats- Zeitraumes beginnen, wahrgenommen, wird die zu diesem Zeitpunkt gültige Gebühr berechnet.

Sollte der im Zeitpunkt der Anmeldung gültige Betrag bereits voraus entrichtet sein, wird bei Fortbildungsbeginn ein evtl. Differenzbetrag nacherhoben. Dies gilt auch für Fälle der Nachholung von krankheitsbedingt versäumten Terminen. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Bezahlung die Teilnahme an der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme sowie die Aushändigung von Teilnahmebescheinigung/ Zertifikat zu verweigern.

 

Rücktritt

Der Teilnehmer kann nach Vertragsschluss aus dringenden persönlichen oder beruflichen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Ein Wechsel des Dozenten berechtigt grundsätzlich nicht 

zum Rücktritt. Im Falle eines Rücktritts bis 10 Tage vor dem jeweiligen Kurs ist dieser Rücktritt kostenfrei, danach wird grundsätzlich der halbe Kostensatz berechnet. Fehlt die angemeldete Person ohne Nachweis einer Krankheit oder Vertretungssituation wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

 

Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme- absage wegen zu geringer Teilnehmeranzahl

Der Veranstalter behält sich vor, auch bereits verbindlich bestätigte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 7 Tage vor der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme abzusagen. Im Falle der Absage wird eine bereits gezahlte Fort- oder Weiterbildungsgebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind außer in Fällen vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters ausgeschlossen.

 

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund seitens des Veranstalters liegt insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten vor. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

Hausordnung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Kursort geltende Hausordnung zu beachten und den Anweisungen des Veranstalters sowie dessen Angestellte und Erfüllungsgehilfen zu folgen. Bei schwerwiegendem schuldhaftem Verstoß des Teilnehmers gegen diese Bestimmungen behält sich der Veranstalter vor, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu Kündigen.

 

Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Veranstalters, seiner Angestellten und Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht); in diesem Fall ist der Anspruch jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesellschaft.

 

Datenschutzhinweis

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers, insbesondere Kontaktdaten zur Abwicklung der Anmeldung, so auch die E-Mail-Adresse des Teilnehmers, wenn diese angegeben wurde. Zur Bonitätsprüfung kann der Veranstalter Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Teilnehmers.

 

Widerrufsrecht

Wenn der Teilnehmer Verbraucher ist, also eine natürliche Person, die diesen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

 

Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der Widerrufsbelehrung (siehe Anhang Widerrufsbelehrung).