AGB von Kawi-Kids
Spezielle Corona-Regeln für Hygiene und Sicherheit sind einzuhalten und dem Personal vor Ort folge zu leisten.
1. Kurssystem
Die Sport-Kurse beinhalten 5 bzw. 10 Einheiten, welche innerhalb von 6 bzw. 12 Wochen absolviert werden.
Bei Ausfall der Kursstunden aus betrieblichen Gründen bzw. Nichtstattfinden an Feiertagen, werden diese natürlich nachgeholt. Auf Krankheit und Urlaub der Kursteilnehmer kann allerdings nicht zusätzlich Rücksicht genommen werden, hier würden die Kursstunden verfallen. Bezahlung der Kursgebühr erfolgt bei Anmeldung. Eine Rückerstattung von Kursgebühren ist nicht möglich. Die Kurse können über das “Teilhabe-Paket“ finanziert werden (ARGE, Jugendamt), müssen allerdings vorfinanziert werden. Hierfür stellen wir Ihnen gern eine Teilnahmebescheinigung aus.
Unsere Kurse werden im allgemeinen „nicht“ von den Krankenkassen gefördert.
2. Versicherungsschutz
Für alle teilnehmenden Kinder und Eltern/Tagesmütter besteht seitens „KAWI-KIDS“ kein Versicherungsschutz für Verletzungen und Unfälle, wir empfehlen deshalb, wenn noch nicht vorhanden,
für alle Kinder eine Unfallversicherung abzuschließen.
Da die Kinder ausschließlich in Begleitung erziehungsberechtigter Personen an den Kursen teilnehmen, schließen wir auch eine Übernahme der Aufsichtspflicht aus.
Für abgestellte Gegenstände und Wertgegenstände in den Aufenthalts- und Umkleideräumen wird keine Haftung übernommen. Für Beschädigungen durch dritte Personen, in den oben genannten Räumen, haften die verursachenden Personen mit ihrer Privathaftpflichtversicherung.
3. Gesundheit
Chronische oder ähnliche Erkrankungen sind kein Hindernis, müssen uns jedoch vor Beginn mitgeteilt werden (z.B. Asthma, Epilepsie etc.).
Bei ansteckenden Krankheiten, Verdacht auf Infektionen oder kürzlichem Kontakt mit z.B. coronainfizierten Personen fordern wir die Eltern auf, im Sinne ihres eigenen Kindes und aus Rücksicht allen anderen Kindern gegenüber, auf die Teilnahme an der Kursstunde zu verzichten.
4. Sportraum
Der Sportraum darf erst mit Erlaubnis des Kursleiters betreten werden.
Speisen sind im Sportraum nicht gestattet.
5. Was soll mitgebracht werden
bequeme Sachen (Sporthose, T-Shirt) und Antirutschsocken für die Kinder, Socken oder Turnschuhe
mit heller Sohle für die teilnehmenden Eltern, evtl. Getränk für die Trinkpause
Trotz aller Regeln und rechtlichen Absicherungen, wollen wir das Wichtigste natürlich nicht vergessen:
Wir wünschen allen Kindern und Eltern viel Spaß beim sporteln und eine tolle Zeit bei uns!
Sport frei ! Eure Katja