AGB von Julia Lux - Babybauchtuning

Allgemeine Kursbedingungen (Stand: 1.September 2020)

§ 1 Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrags ist die Kursteilnahme an den Kursen von Julia Lux (Kursleiterin)


§ 2 Anmeldung zu Kursen

Die Anmeldung ist nach Erfassung der Daten, Anerkennung der Kursbedingungen und Absenden der Anmeldung verbindlich. Mit dem Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung beginnt die Frist des Widerrufsrechts gemäß § 6. 


§ 3 Vertrag und Kursgebühr

Die Kursgebühren ergeben sich aus der gültigen Preisliste und sind bis eine Woche vor Kursbeginn auf das angegeben Konto zu überweisen. 

Alle Preise sind in Euro angegeben. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


§ 4 Sonstige Vereinbarungen

Die ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Im Einzelfall behält sich die Kursleiterin Terminverschiebungen vor. Diese wird sie rechtzeitig vorher ankündigen. Die Kursleiterin behält sich vor, bei weniger als 4 Anmeldungen den Kurs rechtzeitig abzusagen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Kursgebühren zurückerstattet oder ein anderer Kurs angeboten. Sie behält sich vor im Falle von Krankheit einzelne Kursstunden in Absprache mit den Teilnehmerinnen zu verschieben.


§ 6 Widerrufsrecht

Die Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. 


§ 8 Fehlzeiten

Fehlzeiten können (sofern die Möglichkeit besteht) zeitnah ausgeglichen werden. Durch Fehlzeiten entsteht keine Befreiung von der Zahlungspflicht.


§ 9 Veröffentlichung von Bildern zu Werbezwecken

Die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass die Bilder und Videos, die während des Kurses entstehen zu Werbezwecke auf Facebook und Instagram veröffentlich werden.


§ 10 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern

Die Kursleiterin übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.


§ 11 Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern

(1) Die Kursleiterin übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.

(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


§ 12 Beschädigung der Gesundheit

(1) Die Kursleiterin übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen der Kursleiterin steht.

(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.