AGB von Jette Buettler

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Beratung, Coaching und Seminare Jette Buettler - Frau.Mutter.Sein, Marineseidlung 6, 18573 Dreschvitz

1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaches/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt. 1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden. 2. Vertragsgegenstand 2.1 Der Veranstalter bietet individuelle Coachings und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in kooperierenden Einrichtungen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. 2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Beratungsleistungen (u.a. Trageberatung), persönliches Coaching und Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten in Seminaren, Vorträgen und Workshops 3. Zustandekommen des Vertrages 3.1. Der Beratungsvertrag bedarf nicht eines ausdrücklichen Vertragsabschlusses, sondern kann auch durch konkludentes Verhalten entstehen. Sofern für den Coach erkennbar ist, dass der Kunde eine Beratung oder ein Coaching wünscht, ist keine besondere Form des Vertragsabschlusses notwendig, es reicht beispielsweise eine telefonische oder via E-Mail erfolgende Absprache. 3.1 Ein Vertrag mit dem Coach als Seminarveranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung. 3.2 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer betrieblichen Weiterbildung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. 3.3 Der Veranstalter behält sich vor, vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. 3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. 4. Vertragsdauer und Vergütung 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. 4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung oder die Beratungsleistung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung Rechnung Barzahlung seiner Zahlungspflicht nachkommen. Besondere Zahlungsbedingungen: 4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. 4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Coach auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. 4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. 5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen 5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Coach und dem Teilnehmer bzw. nach den mündlichen Absprachen im Falle eines individuellen Beratungstermins. 5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Persönliche Termine sind spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Startzeit abzusagen. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. 6. Allgemeine Teilnahmebedingungen 6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 6.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 6.4 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. 6.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 6.6 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. 7. Verschwiegenheitspflicht Der Coach verpflichtet sich, während der Dauer eines Coachings oder einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu halten. 8. Haftung 8.1 Der Coach/Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang. Der Coach/Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus der Anwendung des im Coaching oder in einer Veranstaltung vermittelten Wissens, gezeigten Techniken oder Übungen entstehen. 8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Stand der AGB April 2019 AGB für Coaching und Seminare Art.Nr. 02173 Quelle AGB: www.formblitz.de