AGB von Ilona Handrich - Coaching & Training
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Kindertraining „Stark im Miteinander“
Trainerin: Ilona Handrich Coaching & Training | Platanenstraße1 | 01129 Dresden
Trainerin: Ilona Handrich Coaching & Training | Platanenstraße1 | 01129 Dresden
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
1.1. Die Anmeldung zum Training erfolgt schriftlich oder elektronisch über das jeweilige Buchungssystem (kikudoo-Portal).
1.2. Mit der Anmeldung erklären sich die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.3. Der Vertrag über die Teilnahme am Training kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch die Veranstalterin zustande.
1.2. Mit der Anmeldung erklären sich die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.3. Der Vertrag über die Teilnahme am Training kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch die Veranstalterin zustande.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1. Das Training richtet sich an Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren und ihre Eltern bzw. gesetzlichen Verrtreter.
2.2. Mit der Anmeldung zum Training und der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter ihr Einverständnis mit der Teilnahme ihres Kindes am Training sowie mit den Inhalten, dem Ablauf und den Rahmenbedingungen des Trainings.
2.3. Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter bestätigen mit der Anmeldung, dass ihr Kind körperlich und psychisch in der Lage ist, an einem Gruppenangebot teilzunehmen.
2.4. Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter verpflichten sich, die Veranstalterin vor Trainingsbeginn über relevante gesundheitliche Besonderheiten, Einschränkungen oder besondere Bedürfnisse des Kindes zu informieren.
2.3. Das teilnehmende Kind sollte körperlich und psychisch in der Lage sein, an einem Gruppenangebot teilzunehmen.
2.4. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Veranstalterin vor Trainingsbeginn über gesundheitliche Besonderheiten, relevante Einschränkungen oder besondere Bedürfnisse des Kindes zu informieren.
2.2. Mit der Anmeldung zum Training und der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter ihr Einverständnis mit der Teilnahme ihres Kindes am Training sowie mit den Inhalten, dem Ablauf und den Rahmenbedingungen des Trainings.
2.3. Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter bestätigen mit der Anmeldung, dass ihr Kind körperlich und psychisch in der Lage ist, an einem Gruppenangebot teilzunehmen.
2.4. Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter verpflichten sich, die Veranstalterin vor Trainingsbeginn über relevante gesundheitliche Besonderheiten, Einschränkungen oder besondere Bedürfnisse des Kindes zu informieren.
2.3. Das teilnehmende Kind sollte körperlich und psychisch in der Lage sein, an einem Gruppenangebot teilzunehmen.
2.4. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Veranstalterin vor Trainingsbeginn über gesundheitliche Besonderheiten, relevante Einschränkungen oder besondere Bedürfnisse des Kindes zu informieren.
3. Zahlungsbedingungen, Nichtteilnahme und Kulanzregelung
3.1. Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn des Trainings vollständig zu entrichten.
3.2. Bei Nichterscheinen des Kindes oder bei Versäumnis einzelner Trainingseinheiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
3.3. Die Kursgebühr bezieht sich auf den gebuchten Kurs als Gesamteinheit und nicht auf einzelne Termine oder Stunden.
3.4. Sollte ein Kind/ eine Familie einzelne Trainingseinheiten versäumen, kann nach vorheriger Absprache aus Kulanz die Möglichkeit bestehen, diese in einem anderen Kurs nachzuholen.
3.5. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin besteht nicht. Die Entscheidung hierüber liegt ausschließlich bei der Veranstalterin und erfolgt unter Berücksichtigung der organisatorischen Möglichkeiten und der Gruppenzusammensetzung.
3.6. Eine Verrechnung versäumter Stunden, eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr oder eine Anrechnung auf einen späteren Kurs ist ausgeschlossen.
3.7. Muss das Training seitens der Veranstalterin abgesagt werden (z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder höherer Gewalt), wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig zurückerstattet.
3.2. Bei Nichterscheinen des Kindes oder bei Versäumnis einzelner Trainingseinheiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
3.3. Die Kursgebühr bezieht sich auf den gebuchten Kurs als Gesamteinheit und nicht auf einzelne Termine oder Stunden.
3.4. Sollte ein Kind/ eine Familie einzelne Trainingseinheiten versäumen, kann nach vorheriger Absprache aus Kulanz die Möglichkeit bestehen, diese in einem anderen Kurs nachzuholen.
3.5. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin besteht nicht. Die Entscheidung hierüber liegt ausschließlich bei der Veranstalterin und erfolgt unter Berücksichtigung der organisatorischen Möglichkeiten und der Gruppenzusammensetzung.
3.6. Eine Verrechnung versäumter Stunden, eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr oder eine Anrechnung auf einen späteren Kurs ist ausgeschlossen.
3.7. Muss das Training seitens der Veranstalterin abgesagt werden (z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder höherer Gewalt), wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig zurückerstattet.
4. Aufsichtspflicht bei Kindertrainings ohne Elternteil
4.1. Während der Dauer der Trainingseinheiten übernimmt die Trainerin die Aufsichtspflicht.
4.2. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes zu Beginn des Trainings und endet mit der Abholung nach Trainingsende.
4.3. Für den Weg zum und vom Trainingsort sowie für die Aufsicht außerhalb der Trainingszeiten sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verantwortlich.
5. Aufsichtspflicht bei Eltern-Kind-Trainings
4.2. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes zu Beginn des Trainings und endet mit der Abholung nach Trainingsende.
4.3. Für den Weg zum und vom Trainingsort sowie für die Aufsicht außerhalb der Trainingszeiten sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verantwortlich.
5. Aufsichtspflicht bei Eltern-Kind-Trainings
5.1. Bei Eltern-Kind-Trainings nimmt jedes Kind gemeinsam mit einem begleitenden Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person teil.
5.2. Die Aufsichtspflicht für das Kind verbleibt während der gesamten Dauer der Trainingseinheiten beim begleitenden Elternteil bzw. der erziehungsberechtigten Person.
5.3. Die Trainerin übernimmt keine alleinige Aufsichtspflicht, sondern ist für die fachliche Anleitung, Durchführung und Moderation des Trainings verantwortlich.
5.4. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, ihr Kind während des Trainings angemessen zu begleiten, auf dessen Sicherheit zu achten und bei Bedarf unterstützend einzugreifen.
5.5. Durch die Anmeldung und Teilnahme am Eltern-Kind-Training bestätigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, dass sie diese Regelung zur Aufsichtspflicht zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren.
6. Datenschutz & Vertraulichkeit bei Gruppentrainings
6. Datenschutz & Vertraulichkeit bei Gruppentrainings
6.1. Die Teilnahme an Gruppen- und Eltern-Kind-Trainings erfolgt in einem geschützten Rahmen.
6.2. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, persönliche Informationen, Verhaltensweisen oder Aussagen anderer Kinder, Eltern oder Familien, die im Rahmen des Trainings bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
6.3. Es ist nicht gestattet, Inhalte aus dem Training, insbesondere personenbezogene Informationen über andere Teilnehmende oder deren Kinder, außerhalb des Trainings weiterzugeben, zu bewerten oder öffentlich zu machen (z. B. in Gesprächen, sozialen Medien oder Messenger-Diensten).
6.4. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während des Trainings sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Trainerin sowie aller betroffenen Teilnehmenden gestattet.
6.5. Die Trainerin verpflichtet sich ebenfalls zur vertraulichen Behandlung aller personenbezogenen Daten und Inhalte gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
6.6. Durch die Anmeldung und Teilnahme am Training erklären sich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit diesen Datenschutz- und Vertraulichkeitsregelungen einverstanden.
7. Haftung
7.1. Die Teilnahme am Training erfolgt auf Verantwortung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter.
7.2. Die Trainerin haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die durch das Verhalten der Kinder, der begleitenden Elternteile oder Dritter entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Trainerin vorliegt.
7.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
7.4. Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Kleidung, Wertgegenstände) wird nicht übernommen.
7.2. Die Trainerin haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die durch das Verhalten der Kinder, der begleitenden Elternteile oder Dritter entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Trainerin vorliegt.
7.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
7.4. Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Kleidung, Wertgegenstände) wird nicht übernommen.
8. Salvatorische Klausel
8.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.