AGB von Helen Doron English - Frankfurt Süd

Der Besuch von einer Schnupperstunde ist kostenlos und unverbindlich und wird in der Regel nur einmalig erlaubt. Der Besuch weiteren Kursstunden benötigt eine verbindliche vertragliche Anmeldung. 
 .   
 Beim Vertragsabschluss sind folgende Bedingungen zu beachten: 

 1.       Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer zweimonatigen Kündigungs­frist (zum Monatsende) durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei gekündigt werden. Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ausgenommen sind Blockkurse (begrenzt auf 10-12 Termine), Kindergartenkurse und Schul-AGs, die besondere Regelungen haben (s. unten).   

2.        Die Unterrichtsgebühr ist monatlich (bis zum 7. des Monats) zu entrichten (12x pro Jahr). Bei verspäteten Zahlungen behalten wir uns vor, Mahn- oder Verwaltungsgebühren zu erheben (€5 pro verspäteten Monat).

3.        An Feiertagen und in den Schulferien findet kein Unterricht statt. Hessische Schulferien und Feiertage sind im Preis schon berücksichtigt. Je nach Vertragsbeginn können Kursgebühren im ersten Monat angepasst werden.
 
4.        Bei ansteckenden Krankheiten dürfen die Kinder nicht am Unterricht teilnehmen. 

5.        Ausgefallene Stunden, die die Lehrkraft zu verantworten hat, werden entweder nachgeholt oder nicht berechnet. 
 
6.        Im Falle von höherer Gewalt und wenn durch gesetzliche Vorgaben und behördliche Maßnahmen der Präsenzunterricht nicht möglich ist, ersetzt ONLINE-UNTERRICHT den Präsenzunterricht so lange, bis sich die Lage wieder normalisiert hat. 
 
7.        Die Leitung des Lernzentrums kann das Vertragsverhältnis in besonderen Ausnahmesituationen zum Monatsende beenden. 
 
8.        Die Kursgebühren basieren auf den Empfehlungen unseres Lehrinstituts. Preisanpassungen werden mindestens 3 Mo­nate vor Inkrafttreten angekündigt. 

9.       Die Nutzung der zum Kurs passenden Online-Inhalte zu Hause ist ein wesentlicher Faktor für den Lernerfolg und Kinder sollten diese Hilfsmittel regelmäßig anwenden. 

10.     Aus pädagogischen Gründen sollten die Schüler das Helen-Doron-Programm nicht unterbrechen. Eine regelmäßige Teil­nahme am Unterricht ist Voraussetzung für den Erfolg. 
 
11.     Eine Rückvergütung für von den Schülern versäumten Unterricht erfolgt nicht. 
 
12.     Kursteilnehmer sind verpflichtet Kursmaterial von Helen Doron im Kurs zu benutzen und können das Material vom Lernzentrum erwerben. Das Lehrmaterial ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Die Unterrichtsmaterialien dür­fen nur für den eigenen Gebrauch kopiert werden; jedoch nicht für andere vervielfältigt und/oder an andere weitergege­ben werden. Alle Rechte liegen bei Helen Doron LTD. 
 
13.     Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. 
 
14.     Wir weisen darauf hin, dass keine gesonderte Unfallversicherung für Ihr(e) Kind(er) bei uns besteht. 
 
15.     Kinder sollen direkt nach Kursende das Lernzentrum verlassen bzw. abgeholt werden. Wir übernehmen keine Aufsichtspflicht nach Unterrichtsende. Betreuungsgebühren (€5) werden nach 15 Minuten berechnet. 

16.     Blockkurse (10-12 Termine) haben keine Kündigungsmöglichkeit. Der Vertrag endet automatisch zum Kursende. Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn zu entrichten. Bei Verhinderung nach Anmeldung aber vor Kursbeginn, sprechen Sie uns an. 

17.     Kindergartenkurse und Schul-AGs laufen nur im Schuljahr. Sie beginnen in September und enden automatisch mit Beginn der Sommerferien, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Eine Kündigung im Laufe des Jahres ist zum Monatsende mit sechs Wochen Vorlauf möglich. Kursgebühren sind zum Monatsbeginn fällig. Je nach Anzahl der Kinder und Gruppen können Ermäßigungen gewährt werden.