AGB von Heidezwerg

AGB für Kurse und Workshops

Babymassage Neubauer – Heidezwerg

 

Vertreten durch Antje Neubauer (Kursleiterin), Seevestr 12, 21271 Hanstedt

 

Aus Gründen der Vereinfachung wird nachfolgend von „Teilnehmer“ gesprochen, dies erstreckt sich auf männliche und weibliche Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

 

1. Geltungsbereich

(1) Allen in 2 genannten und darüber hinaus durch Babymassage Neubauer – Heidezwerg (nachfolgend „Heidezwerg“) erbrachten Leistungen im Rahmen von Kursen und Workshops liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kurse und Workshops“ des Heidezwergs zugrunde.

(2) Anderslautende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Heidezwerg schriftlich bestätigt wurden.

(3) Gleiches gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Heidezwergs.

 

2 Leistungen

Der Heidezwerg bietet verschiedene Kurse und Einzelberatungen mit den Schwerpunktthemen Erste Hilfe an Kind und Baby, Säuglingspflegekurse, Babymassage, Spielkurse, Stillberatung, Ernährungsberatung uvm. an.

 

3 Anmeldungen (Zustandekommen des Vertrages)

(1) Das Kursangebot des Heidezwergs ist freibleibend.

(2) Anmeldungen zu den Kursen können telefonisch, schriftlich, über das Kontaktformular der Homepage www.heidezwerg.de und per E-Mail unter info@heidezwerg.de erfolgen.

(3) Telefonische Anmeldungen müssen zwingend schriftlich oder per E-Mail nachgereicht werden.

(4) Der Teilnehmer erhält vom Heidezwerg schnellstmöglich eine Anmeldebestätigung per E-Mail, dies ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Anmeldung ist ab diesem Zeitpunkt verbindlich.

(5) Da die Teilnehmerzahl für die Kurse des Heidezwergs begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

4 Datenschutzvereinbarung

(1) Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich für interne Zwecke (Erstellung von Teilnehmerlisten und Teilnahmebescheinigungen, auf Wunsch Aufnahme in den Newsletter-Verteiler) elektronisch gespeichert.

(2) Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

(3) Der Teilnehmer erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Daten durch den Heidezwerg im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.

 

 

 

5 Fristen für Stornierungen

(1) Bei einer Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor Seminarbeginn, kann der Teilnehmer einen alternativen Seminartermin wählen oder kostenfrei stornieren.

(2) Bei einer Stornierung der Anmeldung ab 13 Tage vor Seminarbeginn, ist die volle Seminargebühr zu entrichten.

(3) Eine kostenlose Stornierung kann nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes bis 3 Tage nach dem gebuchten Seminar vollzogen werden.

(4) Der Teilnehmer ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

(5) Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung beim Heidezwerg.

(6) Der Heidezwerg behält sich Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor. Der Heidezwerg verpflichtet sich dazu, dies den Teilnehmern unverzüglich mitzuteilen, dies kann in Ausnahmefällen auch erst bei Kursbeginn sein.

(7) Bei einer durch den Heidezwerg zu vertretenden Absage bemüht sich der Heidezwerg, den Teilnehmer zeitnah auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern der Teilnehmer hiermit einverstanden ist.

(8) Andernfalls erhält der Teilnehmer einen Gutschein, der ihn oder einen Ersatzteilnehmer dazu berechtigt, zu einem späteren Zeitpunkt ein Seminar gleichen Inhalts zu besuchen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(9) Ist dem Teilnehmer eine Teilnahme an einem durch den Heidezwerg vorgeschlagenen Kurs nicht möglich, steht dem Teilnehmer eine Erstattung des bereits geleisteten Kursbeitrages zu.

 

Ausnahmeregelung bei Schwangerschaft:

(1) Wird eine Seminarteilnahme verbindlich gebucht, während ein Teilnehmer schwanger ist, und kommt es in diesem Fall zu einer vorzeitigen Entbindung, so gelten die genannten Stornofristen nicht. In diesem Fall ist eine kostenlose Umbuchung auf ein anderes geeignetes Seminar möglich.

(2) Gleiches gilt bei Witterungsverhältnissen, durch die eine Anreise zum Seminarort eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes darstellt.

(3) In diesen Fällen ist jedoch eine fernmündliche Absage/Umbuchung unbedingt erforderlich.

 

6 Gebühren 

(1) Die Gebühren für den Besuch der Kurse und Workshops des Heidezwergs sind in Euro und 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

(2) Die Höhe der Kursgebühr richtet sich nach der Art des Kurses und kann auf der Internetseite www.heidezwerg.de oder telefonisch in Erfahrung gebracht werden.

(3) Hat der Teilnehmer bis zum Kursbeginn nicht gezahlt, so kann die Aushändigung einer Teilnahmebestätigung bis zum Zeitpunkt der Begleichung verschoben werden oder den Teilnehmer vom Kurs ausschließen.

(4) Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.

(5) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Heidezwerg berechtigt, Verzugszinsen gem. den §§ 286, 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins p.a. aus dem jeweils offenstehenden Betrag zu berechnen.

 

7. Änderungen

(1) Der Heidezwerg behält sich vor, in Ausnahmefällen Termine und Durchführungsorte zu ändern.

(2) Das mit dem Teilnehmer bestehende Vertragsverhältnis bleibt hiervon unberührt.

 

8. Haftung

Haftung wird vom Heidezwerg gegenüber den Teilnehmerinnen/ Teilnehmern aller Veranstaltungen auch auf Wegen, nicht übernommen. Die Haftung für fremdes Verschulden wird außerdem nach §§ 276 und 278 BGB ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Für Sach- und Personenschäden wird die Haftung ausgeschlossen.

 

 

9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.