AGB von Hebammen- und Familiennetzwerk RundeZeiten

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hebammen- und Familiennetzwerk RundeZeiten, im folgenden RundeZeiten genannt, für die Kurs-, und Seminarveranstaltungen, die Aufenthalte bei Therapeut_innen und die Hebammenbetreuung in der Vor-, und Nachsorge, sowie den Aufenthalt in den Räumen der Praxis. 

Sie regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen den RundeZeiten und den Schwangeren, den Kursteilnehmer_innen und Besucher_innen, in Form eines Dienstleistungs-, bzw. Behandlungsvertrages. 

Jede Hebamme der RundenZeiten schließt eigene Behandlungsverträge mit Ihren Kund_innen ab, welche die Vor-, und Nachsorgeleistungen regeln. 

Jede/r Therapeut/in der RundenZeiten schließt eigene Behandlungsverträge mit Ihren Kund_innen ab, welche die Behandlungsleistungen regeln. 

  1. Anmeldung

Eine Anmeldung zu Kursen, Seminaren, Workshops und sonstigen Leistungen kann schriftlich,
 
per Mail, oder elektronisch, bevorzugt über unser Kursbuchungsportal kurVE, erfolgen.
 
Mit Absenden des Formulars, oder der Weitergabe des unterschriebenen Anmeldebogens kommt es zu einem rechtsgültigen Vertrag, mit den RundeZeiten. Dieser verpflichtet zur Zahlung der Kurs-, Seminar-, Workshopgebühr oder des Eigenanteils.
 
Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per Mail oder schriftlich, auf dem Postwege, oder im Moment einer Anmeldung vor Ort.
 
  1. Haftung

Jede Hebamme, jede/r Kursleiter_in, jede/r Therapeut_in den RundeZeiten handelt im Rahmen ihrer/seiner Qualifikation innerhalb des Leistungsbereiches auf eigene Verantwortung.
 
Alle Kursleiter_innen und Therapeut_innen verfügen über eine eigenverantwortlich abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung.
 
Beratungen zu Themen der Hebammenhilfe sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von einer Hebamme der Praxis erfolgen.
 
Hebammen haften jede einzeln und persönlich für von ihnen erbrachten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
 
Dafür verfügt jede Hebamme über eine eigenverantwortlich abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung.
 
Die RundeZeiten verfügt über eine eigene Betriebs-, und Berufshaftpflichtversicherung.
 
Die Teilnahme an Veranstaltungen und der Aufenthalt in den Räumen der RundeZeiten, in den von RundeZeiten zusätzlich angemietet Räumlichkeiten und auf den Praxisnebenflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
 
Die Haftung für Sach-, Gesundheits-, und Personenschäden durch die RundeZeiten ist ausgeschlossen.
 
Der Verzehr von Speisen und (heißen) Getränken erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der Kaffeemaschine und des Heißwasserbereiters erfolgt auf eigene Gefahr.
 
Für (Wert-)Gegenstände und Garderobe übernimmt die RundeZeiten keine Haftung.
 
Die RundeZeiten übernimmt keine Haftung, wenn Privateigentum (z.B. Brillen, Handys) während des Aufenthaltes beschädigt wird.
 
  1. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Behandlungsverträgen mit der Hebamme, den Therapeut_innen, den Kursleiter_innen, der Anmeldebestätigung oder der Rechnung von RundeZeiten.
 
Grundsätzlich gilt, dass alle Kurse, Workshops, Seminare, Eigenanteile und Partnergebühren vor dem Kursstart bezahlt werden und dem Praxiskonto gutgeschrieben sein müssen.
 
Eine Ausnahme entsteht nur durch Buchung einer Leistung sehr kurz vor Kursbeginn. Hier kann eine Direktüberweisung oder eine Barzahlung schriftlich vereinbart werden.
 
  1. Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Geburtsvorbereitungs-, und Rückbildungskurse die von einer Hebamme geleitet werden, können von RundeZeiten bei regelmäßiger Teilnahme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
 
Bei RundeZeiten umfasst der Geburtsvorbereitungskurs am Wochenende mit Partner 10 Std. in zwei Einheiten à 5 Std. (Partnergebühr €140,00) und der Rückbildungskurs mit Baby 9 Std. à 6 Einheiten à 1,5 Std. (Eigenanteil € 50,00) und der Rückbildungskurs ohne Baby 10 Std. à 8 Einheiten à 1,25 Std. (Eigenanteil €50,00) Rückbildungskurse müssen bis zur Vollendung des neunten Lebensmonats des Kinder beendet sein. Andernfalls wird der Krankenversicherer die Kosten nicht übernehmen.
 
Die Teilnahme an der Kurseinheit muss von der Versicherten eigenhändig und am Tag der Teilnahme auf der Versichertenbestätigung quittiert werden. Die spätere Quittierung nach Abwesenheit ist unzulässig und kommt einem Betrug gleich.
 
Versäumte Kurseinheiten des Rückbildungskurses werden von der Hebamme mit €12,50 p. Kurseinheit und bei Geburtsvorbereitungskursen mit € 60,00 p. Kurseinheit privat in Rechnung gestellt, da sie mit der GKV nicht abgerechnet werden können. Die Partnergebühr oder der Eigenanteil wird bei Versäumen von Kurseinheiten nicht erstattet.
 
Nach Abschluss des Kurses wird die Abrechnung mit der GKV durch die kursgebende Hebamme vorgenommen.
 
  1. Kostenerstattung durch private Krankenversicherer

RundeZeiten übernimmt keine Verantwortung für die Zahlung erbrachter Leistungen durch die PKV.
 
Privat versicherte Frauen sollten die Übernahme einzelner Leistungen vorab mit Ihrer PKV klären.
 
Nach erbrachter Leistung durch die Hebamme oder RundeZeiten erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der PKV einreichen.
 
Es gelten die gültigen Abrechnungssätze der Privatgebührenverordnung für Hebammen des Landes Hamburg.
 
  1. Kurse

Für Veranstaltungen, wie Kurse, Workshops oder Seminare gibt es eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl.
 
Wird diese nicht erreicht, behält sich RundeZeiten vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder Ihnen eine Alternative anzubieten. Dazu werden Sie per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht der Teilnehmer_innen. Kommt es zu einem Kurs-, Workshop oder Seminarausfall unsererseits, werden Ihnen selbstverständlich schon bezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Die Praxis haftet nicht für etwaige Schäden durch eine nicht erfolgte Kurseinheit. Ist eine Veranstaltung ausgebucht, wird sie im RundeZeiten Buchungsprogramm als ausgebucht gekennzeichnet.
 
Es besteht jedoch die Möglichkeit sich im Buchungsprogramm auf die Warteliste zu setzen.
 
Sollte ein Platz frei werden, wird RundeZeiten Sie informieren.
 
Es ist möglich, dass Kurse von einer anderen als der ausgeschriebenen Kursleitung durchgeführt werden. Es kann zu Änderungen der Kurszeiten und -tage kommen, sofern dies die praxisinterne Organisation nötig macht. Darüber werden Sie rechtzeitig schriftlich oder fernmündlich informiert.
 
RundeZeiten behält sich vor, jedes Kursformat in einen Onlinekurs umzuwandeln, sollte es durch Ereignisse wie z.B. höhere Gewalt / Pandemien erforderlich sein. Mit dem Abschicken oder dem Unterzeichnen des Anmeldebogen bestätigen Sie, dass Sie Ihren Arzt über die Teilnahme an dem jeweiligen Kurs informiert haben und dass es keine medizinischen Hinderungs- oder Ausschlusskriterien für die Teilnahme gibt. Dies gilt insbesondere für die Kurse in der Schwangerschaft und im Wochenbett. Die Buchung einer Veranstaltung in den RundeZeiten beinhaltet nicht automatisch die Betreuung durch eine Hebamme in der Schwangerschaft und/oder im Wochenbett. Sehr gerne übernimmt eine unserer Hebammen, je nach freier Kapazität, die Betreuung. Hierfür wird ein gesonderter Behandlungsvertrag notwendig, der mit der jeweiligen Hebamme persönlich im Einzelgespräch geschlossen wird. Die Vermittlung erfolgt durch das Büro der Praxis. Bitte nehmen Sie telefonisch oder schriftlich Kontakt auf.
 
 

  1. Rücktritt von erfolgter Anmeldung für Kurse

Ein Rücktritt für einen gebuchten Kurs, der noch nicht begonnen hat, ist bis 3 Wochen vor Kursstart möglich. Dazu muss die Kündigung spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn schriftlich (gerne auch per E-Mail) bei uns eingehen. Geht bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Kündigung bei uns ein, muss die volle Kursgebühr entrichtet werden. Eine Kündigung im laufenden Kurs ist nicht möglich. Versäumt die Teilnehmerin aus eigenem Verschulden Kurseinheiten oder das gebuchte Seminar/Workshop, ist eine Erstattung der Kursgebühr für versäumte Stunden nicht möglich.
 
Handelt es sich um einen Kurs der von der KV erstattungsfähig ist, müssen die Kosten privat getragen werden. Es wird ausdrücklich auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 627 Absatz 1 BGB verzichtet. Es gelten die aktuellen Vorgaben des Fernabsatzgesetzes.
 
  1. Schweigepflicht und Datenschutz

Alle Mitarbeiter_innen, Hebammen, Kursleiter_innen und Therapeut_innen der RundenZeiten unterliegen der Schweigepflicht. Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung, oder in Notsituationen weitergegeben werden. Alle Daten die wir in Bezug auf unsere Dienstleistung erheben, werden zur Erbringung, Abrechnung und Sicherung der Leistungen und Qualität verarbeitet und nicht an Unbefugte weitergegeben.
 
  1. Hausordnung

In den RundeZeiten sind alle HERZLICH WILLKOMMEN!
 
Wir bitten um einen höflichen und respektvollen Umgang miteinander und darum, mit dem Inventar und den zur Verfügung gestellten Mitteln pfleglich umzugehen und Verluste oder Beschädigungen unverzüglich im Büro zu melden.
 
Ansteckende Infektionskrankheiten sind im Büro der Praxis zu melden und schließen natürlich von einer Kursteilnahme aus.
 
Bitte beachten Sie die allgemeinen Regeln der Hygiene.
 
Die RundeZeiten behält sich vor Besucher_innen ein Hausverbot auszusprechen, sofern sie grob fahrlässig gegen die Hausordnung verstoßen.
 
  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
 
(Fassung 22.07.2024)