AGB von Hebamme Jenny Storchenpost
AGB für Rückbildung
Verbindliche Kursanmeldung
Verbindliche Kursanmeldung
Rückbildungsgymnastik in der Gruppe
mit Hebamme Jenny Kirsch
mit Hebamme Jenny Kirsch
Hiermit melde ich mich verbindlich
zum Kurs „Rückbildungsgymnastik“ an.
zum Kurs „Rückbildungsgymnastik“ an.
Der Kurs besteht aus …… Einheiten zu je ………. Minuten.
Der Kurs findet statt, beginnend am: ………………………
jeweils am: ………………………… Uhrzeit: ………………………….
Die Kursgebühren für wahrgenommene und entsprechend durch Unterschrift quittierte Kursstunden werden bei gesetzlich Versicherten von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse der Versicherten abgerechnet. Versäumte Kursstunden können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und sind von der Teilnehmerin selbst zu bezahlen. Dabei wird der Teilnehmerin derselbe Satz in Rechnung gestellt, der auch für die reguläre Teilnahme berechnet worden wäre. Bei gesetzlich Versicherten sind das z.Z. 7,96 € pro 60 Minuten. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Eine vorzeitige Kündigung vor Ende des Kurses, gleich aus welchen Gründen, ist nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §§ 626, 627 BGB verzichtet die Teilnehmerin ausdrücklich.
Ich melde mich hiermit verbindlich zu dem genannten Kurs an und erkläre mich mit den o.g. Teilnahmebedingungen einverstanden. Eine Ausfertigung dieser Anmeldung habe ich erhalten.
Name, Vorname geb. am
Anschrift
Ort, Datum Unterschrift Teilnehmerin
Verbindliche Kursanmeldung
Rückbildungsgymnastik in der Gruppe
Hebamme Jenny Kirsch - Ausfertigung für die Teilnehmerin -
Hiermit melde ich mich verbindlich
zum Kurs „Rückbildungsgymnastik“ an.
zum Kurs „Rückbildungsgymnastik“ an.
Der Kurs besteht aus …… Einheiten zu je ………. Minuten.
Der Kurs findet statt, beginnend am: ………………………
jeweils am: ………………………… Uhrzeit: ………………………….
Die Kursgebühren für wahrgenommene und entsprechend durch Unterschrift quittierte Kursstunden werden bei gesetzlich Versicherten von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse der Versicherten abgerechnet. Versäumte Kursstunden können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und sind von der Teilnehmerin selbst zu bezahlen. Dabei wird der Teilnehmerin derselbe Satz in Rechnung gestellt, der auch für die reguläre Teilnahme berechnet worden wäre. Bei gesetzlich Versicherten sind das z.Z. 7,96 € pro 60 Minuten. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Eine vorzeitige Kündigung vor Ende des Kurses ist, gleich aus welchen Gründen, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §§ 626, 627 BGB verzichtet die Teilnehmerin ausdrücklich.
Ich melde mich hiermit verbindlich zu dem genannten Kurs an und erkläre mich mit den o.g. Teilnahmebedingungen einverstanden. Eine Ausfertigung dieser Anmeldung habe ich erhalten.
Ort, Datum Unterschrift Teilnehmerin