AGB von Ferienlager Bi-Ho
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienfreizeit
1. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Ferienfreizeit erfolgt über die Plattform Kikudoo.
Mit der Buchung und Zahlung der Anzahlung kommt ein verbindlicher Teilnahmevertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Veranstalter zustande.
Mit der Buchung und Zahlung der Anzahlung kommt ein verbindlicher Teilnahmevertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Veranstalter zustande.
2. Altersgruppen
Die Ferienfreizeit richtet sich vorrangig an Kinder im Alter von 9 bis 14 Jahren.
Teilnehmende, die 15 Jahre alt sind, können nur dann aufgenommen werden, wenn noch Plätze frei sind, nachdem alle Kinder der Hauptaltersgruppe berücksichtigt wurden.
Teilnehmende, die 15 Jahre alt sind, können nur dann aufgenommen werden, wenn noch Plätze frei sind, nachdem alle Kinder der Hauptaltersgruppe berücksichtigt wurden.
3. Teilnahmebeitrag und Zahlungsbedingungen
Der Teilnahmebeitrag für die Ferienfreizeit beträgt 300 € pro Kind.
Bei der Anmeldung über Kikudoo ist eine Anzahlung in Höhe von 50 € zu leisten.
Der Restbetrag von 250 € wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Veranstalter separat eingefordert, da Kikudoo ausschließlich für die Anmeldung genutzt wird. Über Zahlungsfrist und Zahlungsweg werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig informiert.
Der Restbetrag von 250 € wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Veranstalter separat eingefordert, da Kikudoo ausschließlich für die Anmeldung genutzt wird. Über Zahlungsfrist und Zahlungsweg werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig informiert.
4. Warteliste
Ist die Ferienfreizeit ausgebucht, besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.
Auch für die Warteliste wird eine Anzahlung in Höhe von 50 € erhoben.
Kommt kein Teilnahmeplatz zustande, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.
Auch für die Warteliste wird eine Anzahlung in Höhe von 50 € erhoben.
Kommt kein Teilnahmeplatz zustande, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.
5. Rücktritt durch die Erziehungsberechtigten
Ein Rücktritt von der Ferienfreizeit ist jederzeit vor Beginn möglich und muss dem Veranstalter schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden.
- Rückt ein anderes Kind von der Warteliste nach, wird die Anzahlung sowie ein bereits gezahlter Teilnahmebeitrag vollständig zurückerstattet.
- Kann kein Ersatzteilnehmender gefunden werden, behält sich der Veranstalter vor, die Anzahlung zur Deckung bereits entstandener Kosten einzubehalten.
Weitere Zahlungen, die noch nicht geleistet wurden, entfallen in diesem Fall.
6. Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, die Ferienfreizeit aus wichtigen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit, höhere Gewalt) abzusagen.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für verlorene, beschädigte oder gestohlene persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
8. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters beginnt mit dem offiziellen Start des Programms und endet mit dessen Abschluss. Außerhalb der Programmpunkte besteht keine Aufsichtspflicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Datenschutz und Fotoaufnahmen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu Foto- und Videoaufnahmen sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.