AGB von Familienhof Brüning
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Familienhofs Brüning
(Stand September 2024)
(Stand September 2024)
Der Familienhof Brüning führt Kindergeburtstage sowie verschiedene Veranstaltungen auf dem Hof in 49716 Meppen, Landwehr 64, durch. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Durchführung der Veranstaltungen und sollen einen sicheren Ablauf sowie das Wohl aller Teilnehmer gewährleisten. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch und nehmen Sie die enthaltenen Regelungen zur Kenntnis.
§ 1 Geltung der AGB
Ein Vertrag über die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Familienhof Brüning kommt ausschließlich unter den nachstehenden Bedingungen zustande. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen, die auf dem Hof durchgeführt werden.
§ 2 Veranstaltungen
Der Familienhof Brüning bietet die Durchführung von Kindergeburtstagsfeiern und anderen erlebnisorientierten Aktivitäten an. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, den Hof zu erkunden und die dort lebenden Tiere kennenzulernen. Weitere Aktivitäten, wie das Füttern der Tiere oder andere hofbezogene Erlebnisse, können je nach Wetterlage und Saison variieren. Spezifische Wünsche zum Programm sind im Vorfeld bei der Buchung mitzuteilen und können nach Absprache berücksichtigt werden.
§ 3 Vertragsabschluss
Interessierte Kunden können einen Kindergeburtstag oder eine vergleichbare Veranstaltung telefonisch, per E-Mail oder persönlich buchen. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung des Familienhofs Brüning zustande.
§ 4 Kosten/Rechnung
Die Kosten für einen Kindergeburtstag oder sonstige Veranstaltungen sind dem Auftraggeber im Vorfeld genau bekannt und in einem Angebotsschreiben aufgeführt. Die Bezahlung erfolgt vor Ort per EC-Karte oder bar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 5 Veranstaltungsort/Anfahrt
Der Veranstaltungsort ist der Familienhof Brüning. Der Auftraggeber ist für die Organisation und die Kosten des Transports der teilnehmenden Kinder und Begleitpersonen zum und vom Veranstaltungsort verantwortlich.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Kinder und Erwachsenen wetterfeste und für einen Bauernhof geeignete Kleidung tragen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Rahmen der Aktivitäten zu Verschmutzungen der Kleidung kommt. Zudem ist zwingend darauf zu achten, dass die Besucher geschlossenes und festes Schuhwerk tragen, um Verletzungen vorzubeugen. Veranstaltungen finden in der Regel im Freien statt, weshalb diese Vorgaben unbedingt eingehalten werden müssen.
§ 7 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht obliegt dem Auftraggeber. Der Familienhof Brüning übernimmt die Durchführung der Aktivitäten, jedoch nicht die Beaufsichtigung der Kinder. Es ist mindestens eine volljährige Begleitperson des Auftraggebers während der gesamten Veranstaltung erforderlich. Bei Gruppen von mehr als 12 Kindern müssen mindestens zwei Begleitpersonen anwesend sein. Sollte keine ausreichende Anzahl an Begleitpersonen vorhanden sein, wird die Veranstaltung nicht durchgeführt, und dennoch die volle Auftragszeit berechnet. Bei offenen Veranstaltungen, bei denen keine Begleitperson des Auftraggebers anwesend ist, übernimmt der Familienhof die Beaufsichtigung der Kinder.
§ 8 Arbeit mit Tieren und Haftung
Die Arbeit mit Tieren ist ein zentraler Bestandteil der Veranstaltungen auf dem Familienhof Brüning. Trotz größtmöglicher Sorgfalt und Sicherheitsvorkehrungen kann es bei der Interaktion mit Tieren zu unvorhersehbaren Unfällen kommen. Der Familienhof Brüning wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um solche Unfälle zu vermeiden, kann jedoch ein Restrisiko nicht vollständig ausschließen.
§ 9 Schäden
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch die teilnehmenden Kinder oder Begleitpersonen am Eigentum des Familienhofs Brüning oder an den dort lebenden Tieren verursacht werden. Entsprechende Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
§ 10 Stornierung
Eine Stornierung der gebuchten Veranstaltung ist jederzeit möglich und muss dem Familienhof Brüning telefonisch oder schriftlich mitgeteilt werden. Die Stornierung ist kostenfrei, sofern sie rechtzeitig erfolgt. Bei Nichterscheinen ohne Absage fällt 100% Stornogebühr an.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Buchung erhoben werden, werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber kann jederzeit die Löschung oder Sperrung seiner Daten verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
§ 12 Fotografie während der Veranstaltungen
Während der Kindergeburtstage und anderer Veranstaltungen auf dem Familienhof Brüning besteht die Möglichkeit, dass der Familienhof Fotos der Veranstaltung macht. Diese Bilder werden dem Auftraggeber nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt und danach durch den Familienhof gelöscht. Die Fotos werden nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke genutzt.
Es steht den Auftraggebern und Begleitpersonen frei, während der Veranstaltungen selbst Fotos zu machen. Allerdings muss vorab geklärt sein, ob alle anwesenden Teilnehmenden – insbesondere die Eltern der teilnehmenden Kinder – mit den Aufnahmen einverstanden sind. Sollten diese Bilder zu Werbezwecken oder für eine Veröffentlichung (z.B. in sozialen Medien) genutzt werden, ist hierfür vorab eine ausdrückliche Genehmigung durch den Familienhof Brüning einzuholen.
Es steht den Auftraggebern und Begleitpersonen frei, während der Veranstaltungen selbst Fotos zu machen. Allerdings muss vorab geklärt sein, ob alle anwesenden Teilnehmenden – insbesondere die Eltern der teilnehmenden Kinder – mit den Aufnahmen einverstanden sind. Sollten diese Bilder zu Werbezwecken oder für eine Veröffentlichung (z.B. in sozialen Medien) genutzt werden, ist hierfür vorab eine ausdrückliche Genehmigung durch den Familienhof Brüning einzuholen.
§ 13 Nutzung von Räumlichkeiten
Auftraggeber haben die Möglichkeit, Räumlichkeiten des Familienhofes hinzu zu mieten. Die Nutzung der Räumlichkeiten, des Inventars sowie der Küche muss vor der Veranstaltung abgeklärt werden und wird separat berechnet. Bei Beendigung der Veranstaltung sind die Räume besenrein zu hinterlassen und so zu übergeben, wie sie vor der Nutzung übergeben wurden.
§ 14 Einhaltung der Veranstaltungszeiten
Die gebuchte Veranstaltungszeit und die Nutzung der Räumlichkeiten sind zwingend einzuhalten. Zeitüberschreitungen werden separat berechnet.
§ 15 Haftung und Haftungsbeschränkung
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
§ 17 Kontakt
Familienhof Brüning
Landwehr 64, 49716 Meppen
Telefon: 05931/13489
E-Mail: kontakt@familienhof-erlebnis.de
Landwehr 64, 49716 Meppen
Telefon: 05931/13489
E-Mail: kontakt@familienhof-erlebnis.de