Ringelröteln
"Wir haben Ringelröteln!"
Diesen Text liest man gerade zu dieser Jahreszeit an vielen Kitas/Kindergärten und Schulen.
Nervig! Aber eigentlich auch nicht weiter schlimm, denn häufig verläuft eine Ringelrötelninfektion ohne Beschwerden (80-85%) oder mit Symptomen, die auch andere virale Infekte mit sich bringen, wie Fieber, Halsschmerzen oder Gelenkschmerzen. Zusätzlich kann es zu dem typischen Ausschlag kommen. Dieser zeigt sich zunächst in Form einer flächigen Rötung der Wangen mit Übergang in einen Ausschlag an Stamm, Gesäß und Extremitäten, bis schließlich zu dem typischen girlandenförmigen Muster, das mehrere Wochen in unterschiedlicher Intensität bestehen kann. Aufgrund der häufig leichten Symptome wird die Infektion meist erst beim Auftreten der Hautveränderungen erkannt. Zu diesem Zeitpunkt ist man bereits nicht mehr ansteckend.
Nervig! Aber eigentlich auch nicht weiter schlimm, denn häufig verläuft eine Ringelrötelninfektion ohne Beschwerden (80-85%) oder mit Symptomen, die auch andere virale Infekte mit sich bringen, wie Fieber, Halsschmerzen oder Gelenkschmerzen. Zusätzlich kann es zu dem typischen Ausschlag kommen. Dieser zeigt sich zunächst in Form einer flächigen Rötung der Wangen mit Übergang in einen Ausschlag an Stamm, Gesäß und Extremitäten, bis schließlich zu dem typischen girlandenförmigen Muster, das mehrere Wochen in unterschiedlicher Intensität bestehen kann. Aufgrund der häufig leichten Symptome wird die Infektion meist erst beim Auftreten der Hautveränderungen erkannt. Zu diesem Zeitpunkt ist man bereits nicht mehr ansteckend.
Doch für Menschen mit Immunschwäche oder gar Schwangere stellt eine Infektion ein echtes Problem dar. Gerade im ersten und zweiten Trimenon kann eine Infektion schwerwiegende Folgen für das ungeborene Kind haben. Was also tun, wenn mein Kind in die Kita/Kindergarten/Schule geht, ich gerade schwanger bin und mal wieder die Ringelröteln umgehen? Was genau kann bei einer Infektion in der Schwangerschaft passieren?
Ausgelöst wird die Erkrankung durch das humane Parvovirus B19, welches sehr umweltstabil ist und durch Tröpfcheninfektionen, d.h. über Speichel, übertragen wird. Es schädigt vor allem die blutbildenden Zellen im Knochenmark. Bei einer Erstinfektion der Mutter kann es in ca. 30-50% der Fälle zur Infektion des Kindes kommen. Im 1. Trimenon kann dies zu einer Fehlgeburt (Abort) führen (5,6% erhöhte Raten im Vergleich zu Kontrollgruppen), während im 2. Trimenon eine Anämie (Blutarmut) des Kindes resultieren kann. Diese hat schwerwiegende Folgen, wie eine Herzschwäche mit Flüssigkeitsansammlungen in den Körperhöhlen, dem sogenannten Hydrops fetalis, bis hin zum Tod des Kindes. Zum Glück kann man davon ausgehen, dass nach durchgemachter Infektion mit dem Parvovirus B19 bei immunkompetenten Personen eine lebenslange Immunität entsteht. Daher hat lediglich für Schwangere, die bisher noch keine Rötelninfektion erlebt haben, der Kontakt zu infizierten Personen Konsequenzen. Man geht davon aus, dass ca. 69-72% der Frauen im gebährfähigen Alter immun sind. Viele schwangere Frauen wissen aber überhaupt nicht, ob sie jemals eine Ringelrötelninfektion durchgemacht haben. Leitliniengerecht gehört die Überprüfung des Immunstatus von Schwangeren nicht zur standardmäßigen Mutterschaftsvorsorge. Das bedeutet, dass nicht automatisch mit Eintreten einer Schwangerschaft getestet wird, ob man Antikörper gegen das Parvovirus hat und somit immun ist. Diese Festlegung resultiert aus der Tatsache, dass eine Immunisierung durch Impfung nicht möglich ist. In Risikosituationen, wie zum Beispiel bei Schwangeren mit beruflichem Kontakt zu Kindern im Alter unter 6 Jahren oder mit Kontakt zu immunsupprimierten Personen, sollte allerdings der Immunstatus zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft überprüft werden. Weisen die Schwangeren in diesen Fällen keine Immunität auf (seronegative Frauen) wird häufig ein Beschäftigungsverbot, zumindest bis zur 20. Schwangerschaftswoche, ausgestellt, da für die Betroffenen von einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgegangen werden muss.
Ausgelöst wird die Erkrankung durch das humane Parvovirus B19, welches sehr umweltstabil ist und durch Tröpfcheninfektionen, d.h. über Speichel, übertragen wird. Es schädigt vor allem die blutbildenden Zellen im Knochenmark. Bei einer Erstinfektion der Mutter kann es in ca. 30-50% der Fälle zur Infektion des Kindes kommen. Im 1. Trimenon kann dies zu einer Fehlgeburt (Abort) führen (5,6% erhöhte Raten im Vergleich zu Kontrollgruppen), während im 2. Trimenon eine Anämie (Blutarmut) des Kindes resultieren kann. Diese hat schwerwiegende Folgen, wie eine Herzschwäche mit Flüssigkeitsansammlungen in den Körperhöhlen, dem sogenannten Hydrops fetalis, bis hin zum Tod des Kindes. Zum Glück kann man davon ausgehen, dass nach durchgemachter Infektion mit dem Parvovirus B19 bei immunkompetenten Personen eine lebenslange Immunität entsteht. Daher hat lediglich für Schwangere, die bisher noch keine Rötelninfektion erlebt haben, der Kontakt zu infizierten Personen Konsequenzen. Man geht davon aus, dass ca. 69-72% der Frauen im gebährfähigen Alter immun sind. Viele schwangere Frauen wissen aber überhaupt nicht, ob sie jemals eine Ringelrötelninfektion durchgemacht haben. Leitliniengerecht gehört die Überprüfung des Immunstatus von Schwangeren nicht zur standardmäßigen Mutterschaftsvorsorge. Das bedeutet, dass nicht automatisch mit Eintreten einer Schwangerschaft getestet wird, ob man Antikörper gegen das Parvovirus hat und somit immun ist. Diese Festlegung resultiert aus der Tatsache, dass eine Immunisierung durch Impfung nicht möglich ist. In Risikosituationen, wie zum Beispiel bei Schwangeren mit beruflichem Kontakt zu Kindern im Alter unter 6 Jahren oder mit Kontakt zu immunsupprimierten Personen, sollte allerdings der Immunstatus zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft überprüft werden. Weisen die Schwangeren in diesen Fällen keine Immunität auf (seronegative Frauen) wird häufig ein Beschäftigungsverbot, zumindest bis zur 20. Schwangerschaftswoche, ausgestellt, da für die Betroffenen von einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgegangen werden muss.
Allen anderen Schwangeren, mit Kontakt zu mutmaßlich an Ringelröteln erkrankten Personen, rät man, den Immunstatus bestimmen zu lassen. Daher sollten alle Schwangeren, die in solchen Situationen ihren Immunstatus nicht kennen, unbedingt den Frauenarzt kontaktieren. Der Immunstatus wird durch eine einfach Blutentnahme ermittelt. In einigen Fällen kann der Frauenarzt so sagen, ob bereits von einer Immunität auszugehen ist, oder ob weitere Verlaufskontrollen und Untersuchungen (PCR mit Virusnachweis, Fruchtwasseruntersuchungen) nötig sind. Wird eine akute Infektion mit dem Parvovirus B19 in der Schwangerschaft festgestellt, hat dies Konsequenzen für das weitere Management. Während der ersten 20 Schwangerschaftswochen bis etwa zur 28. Schwangerschaftswoche müssten in diesen Fällen engmaschige Ultraschalluntersuchungen, mit speziellem Fokus auf die Durchblutung des Kindes (Dopplersonographie), durchgeführt werden.
Zum Stillen lautet die Empfehlung, dass auch bei akuter Infektion der Mutter weiter gestillt werden darf, da bisher keine Daten über schwere Krankheitsverläuft beim Säugling vorliegen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ansteckung über die Muttermilch durchaus möglich ist.
Zum Stillen lautet die Empfehlung, dass auch bei akuter Infektion der Mutter weiter gestillt werden darf, da bisher keine Daten über schwere Krankheitsverläuft beim Säugling vorliegen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ansteckung über die Muttermilch durchaus möglich ist.
Abschließend bleibt zu sagen, Ringelröteln sind für immunkompetente Menschen zwar lästig, aber keine schwerwiegende Erkrankung. Schwangere sollten allerdings immer hellhörig werden, wenn das Thema aufkommt und im Zweifel lieber Kontakt zum betreuenden Frauenarzt/Frauenärztin aufnehmen.