AGB von Die Pottbäckerei - Kinder, Keramik, Coaching

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´ s)


1. Geltungsbereich


1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.


1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


2. Vertragsgegenstand


2.1 Der Veranstalter bietet Veranstaltungen und Seminare, online und offline, an. Mittels bildnerischer und künstlerischer Elemente wird dabei unter anderem die Schärfung der Selbstwahrnehmung und Achtsamkeit trainiert. Die Basis ist das schöpferische Arbeiten mit Ton, Lehm und Keramiken.

Diese Veranstaltungen können von maximal 15 Teilnehmern zeitgleich besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.


2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:


Coaching-, Trainings- und Beratungsleistungen, Kreativ-Seminare, Kreativ-Events, Sozialraumgestaltung,


3. Zustandekommen des Vertrages


3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung oder schriftlichen Beauftragung des Kostenvoranschlages auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post, per Anmeldeformular oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.


3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.


3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR für gegenstandslos erklärt werden.


3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Inhouse-Trainings, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.


3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.


3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.


3.7. Bei Online-Seminaren entfällt nach der Buchung das Widerrufsrecht von 14 Tagen.


3.8 Bei Online-Seminaren stimmen die Teilnehmer mit Vertragsabschluss einer Aufzeichnung zu. Auf Wunsch können die Teilnehmer Einblick in die Aufzeichnung erhalten.


3.9 Bei Online-Seminaren stimmen die Teilnehmer beim Vertragsabschluss zu, dass ihre Aussagen zu Testimonialzwecken verwendet werden können. Weiterhin verzechten die Teilnehmer auf ihre Bildrechte.


3.10. Bei Workshops oder Seminaren im europäischen Ausland trägt der Teilnehmer das Buchungsrisiko für die Anreise. Eventuelle Kosten für Stornierungen jeglicher Art werden nicht erstattet.


4. Vertragsdauer und Vergütung


4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.


4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisangabe des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.


Der Auftraggeber/Teilnehmer kann per


Überweisung

Rechnung

Einzug vom Konto oder per

Paypal


seiner Zahlungspflicht nachkommen.


Besondere Zahlungsbedingungen: Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig.


4.3 Sämtliche Zahlungen sind 10 nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.


4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.


4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.


5. Stornierung, Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Eine Stornierung von einer Veranstaltung bzw. eines Seminares ist immer mit Kosten verbunden. Die Stornierung ist nur dann rechtswirksam, wenn dies vorab schriftlich erfolgt.

Kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist möglich, wenn verbindlich ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Nach Beginn ist es nicht mehr möglich, Ersatzteilnehmer zu stellen. Andernfalls betragen die Stornokosten bei Abmeldung bis 15 Tage vor Seminarbeginn EUR 50,00, bei Abmeldung zwischen dem 14. und 5. Tag vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr, bei Absage ab dem 4. Tag vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen 100% der Seminargebühr.


5.2 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.


5.3 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.


Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt, sowie bei betrieblich notwendigen Terminänderungen stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Betriebliche Notwendigkeiten sind vom Auftraggeber nachzuweisen. Evtl. im Vorfeld aufgekommene Kosten, insbesondere Stornierungskosten für Reisemittel oder Hotelübernachtungen sind vom Auftraggeber zu zahlen.


6. Allgemeine Teilnahmebedingungen


6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. Jede Darstellung von verfassungs-oder gesetzwidrigem Gedankenguts ist vertragswidrig.


6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.


6.3 Jeder Teilnehmer stimmt mit Auftragserteilung einer Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training zu.


6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.


6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.


6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.


6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Lässt die Wetterlage (höhere Gewalt) am Veranstaltungstag im Outdoorbereich nicht zu, wird eine vorbereitete Alternative herangezogen. Beide Parteien haben sich bei Vertragsabschluss auf eine einvernehmliche Alternative geeinigt. 


6.8 Bei Inhouse-Workshops oder Seminaren verpflichtet sich der Auftraggeber die Räume kostenfrei zur Verfügung zu stellen und für die notwendigen Arbeitsmaterialien zu sorgen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sich die Räumlichkeiten an den Regeln der Unfallverhütungsvorschriften orientieren.


7. Verschwiegenheitspflicht


Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


8. Haftung


8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.


8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


9. Sonstige Bestimmungen


Der Anbieter/Veranstalter verpflichtet sich, die Ethikregeln der ICF (International Coach Federation) zu beachten.


10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.


Beide Parteien erklären, weitere als die hier schriftlich niedergelegten Vereinbarungen nicht getroffen zu haben. Für eine etwaige Abänderung dieser Vereinbarung bedarf es der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Erfüllungsort ist Luckenwalde. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Luckenwalde.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.