AGB von Dr. Britta Alps - Dachskind

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (AGB)

 

Anbieter-Kennzeichnung:

Dr. Britta Alps

Dachskind

Heese 4

29351 Eldingen

www.dachskind.de

mail@dachskind.de

0170 7036240

 

Kooperationspartner

Wiebke Gaude

Babys einfach abhalten

Texas 13

30966 Hemmingen - Harkenbleck

www.einfach-abhalten.de

Wiebke@einfach-abhalten.de

0178 / 20 80 181

 

 

Ticket-Info

www.kikudoo.de

 

Folgende Bestimmungen werden mit dem Kauf eines Festivaltickets anerkannt:

 

Rückgaberecht:

Eine Rückgabe der Tickets ist nicht möglich.


Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung /-absage

Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.

Bei genereller Absage der Veranstaltung wird nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne Gebühren und Porto bzw. Versand) vom Veranstalter zurück erstattet.

Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Aus wetterbedingten Gründen behalten wir uns vor, Programmpunkte kurzfristig entfallen zu lassen.

 

Bild- und/oder Tonaufnahmen

Eigene Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen auf dem Veranstaltungsgelände - auch für den privaten Gebrauch, sind nur zulässig, wenn die Rechte am eigenen Bild der aufgenommenen Personen gewahrt werden.

Der Teilnehmer erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte einverstanden, dass durch den Veranstalter während der Veranstaltung erstellte Bild- und/oder Tonaufnahmen, auf welchen er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen, ohne Anspruch auf Vergütung vom Veranstalter veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

 

Mediendisclaimer

Es gelten auf dem gesamten Festivalgelände die Allgemeinen Bestimmungen des Veranstalters zu Bild- und Tonaufzeichnungen und Bildrechten:

Professionelle Bild-, Ton und Videoaufzeichnungen bzw. die Verwendung von professionellem Equipment sind ohne gesonderte Erlaubniss untersagt.

Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann.

Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragten Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf welchen erkennbar ist.

 

Jugendschutz

Bestimmungen zum Jugendschutz werden mit Kauf der Karten anerkannt.


Umweltschutz

Sie verpflichten sich auf dem ttFestival, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unserer Veranstaltung stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.


Aufsichtspflicht

Zu jedem Zeitpunkt haben die Eltern die Aufsichtspflicht über ihre Kinder.

Bitte beachten: Wir werden häufig offenes Feuer haben, gebt auf eure Kinder Acht und erklärt ihnen die Sicherheitsregeln! Für mitgebrachte Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen, bitte achtet auf eure Sachen besonders bei der Abreise.


Mit der Anmeldung bestätigen alle Teilnehmer, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, die das normale Risiko eines CampingUrlaubs erhöhen. Sollte ein/e TeilnehmerIn trotz gesundheitlicher Bedenken oder Besonderheiten (z.B. Diabetes, Burn-Out, Schwangerschaft) für eine Festival-Teilnahme entscheiden, tut er oder sie dies auf eigene Gefahr und übernimmt dafür die volle Verantwortung und Haftung.

Teilnehmer erkennen an, dass sie die Veranstalter unbedingt unverzüglich informieren müssen, wenn eine Verletzung, Krankheit, ansteckende Krankheit oder andere Gesundheitsgefährdung auftritt.

Teilnehmer erklären hiermit, dass sie im Fall einer hochansteckenden Krankheit (z.B. Magen- Darm-Grippe, Kinderkrankheiten o.ä.), in Übereinstimmung mit dem Veranstalter das Festival auf eigene Kosten verlassen, wenn der Veranstalter dies als notwendig ansieht. Teilnehmer erklären hiermit, dass in diesem Fall keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen werden.

Teilnehmer erkennen hiermit an, dass vom Veranstalter keine Haftung übernommen werden kann für Schäden jeglicher Art, das gilt auch für Unfälle, Schaden oder Verlust von Equipment oder Schäden an geparkten Autos.

Teilnehmer werden die gemeinsamen Einrichtungen (Küche, Sanitär, Feuerstelle) pfleglich behandeln.

 

Sonstiges

Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.

 

Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

Innerhalb des Festivals gibt es Spielstätten, die über sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen.

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde.

Der Veranstalter haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen des Veranstalters grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.

Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist grundsätzlich untersagt.

Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter

Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen.

Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.

Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.