AGB von be Fitter
Allgemeine Geschäftsbedingungen
be Fitter (Online) Personal Trainings, Workshops & Gruppentrainings
1 Leistungsgegenstand
1.1 Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem/der Teilnehmer/in (nachfolgend Klient genannt) und be Fitter ist die Konzeption und Durchführung eines Fitness Trainings oder Workshops in Form von Trainings-, Entspannungs-, Ernährungs- oder Gesundheitsberatungseinheiten bzw. einer Kombination aus diesen (nachfolgend Angebot genannt). Das Angebot kann einzeln (Einzelangebot) oder in der Gruppe (Kursangebot), mit und ohne Kind / Kinder stattfinden.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann das Angebot nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Das vereinbarte Angebot versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung gemäß § 611 BGB.
1.4 Art und Umfang jedes Angebots können der Kursbeschreibung entnommen werden bzw. werden bei Einzelangeboten individuell mit dem Klienten abgesprochen.
1.5 Das Angebot findet entweder vor Ort (Vor-Ort-Angebot) oder virtuell mit dem Videokonferenzdienst „Jitsi Meet“ über den Betreiber https://sicherevideokonferenz.de (Horizon44 GmbH) statt (Online-Angebot). Wo das Angebot stattfindet, ist der Angebotsbeschreibung zu entnehmen.
2 Haftung
2.1 be Fitter schließt gegenüber dem Klienten und dessen teilnehmendem Kind / teilnehmenden Kindern jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftungssumme ist beschränkt auf höchstens der Vertragssumme.
2.2 be Fitter haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistungen hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
2.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von be Fitter vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. be Fitter übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
2.4 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von be Fitter, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
2.5 Der Klient hat sich und sein Kind / seine Kinder eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Angebots auftreten können, zu versichern.
3 Buchung & Zahlungsbedingungen
3.1 Eine Buchung ist nur nach Ausschluss aller Kontraindikationen und der vollständigen Auskunft über eventuelle gesundheitliche Einschränkungen des Klienten möglich.
3.2 Die Buchung und Bezahlung des Angebots erfolgt grundsätzlich über die Plattform www.kikudoo.com (JICoo UG). In Ausnahmefällen können auch Anmeldungen per Email (camila@be-fitter.de) entgegengenommen und bar oder per Überweisung direkt an be Fitter bezahlt werden. In beiden Fällen gelten zusätzlich die AGB der JICoo UG.
3.3 Die Gebühren zzgl. der Servicegebühr von 5% sind der Angebotsbeschreibung zu entnehmen. be Fitter behält sich Änderungen der Preisgestaltung vor.
4 Stornierung
4.1 Für Kursangebote wird eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die der Angebotsbeschreibung zu entnehmen ist. Wird diese bis eine Woche vor Beginn des Angebots nicht erreicht, storniert be Fitter das komplette Angebot. Alle bis dahin angemeldeten Klienten erhalten eine Nachricht über die Stornierung per Email und den bereits bezahlten Betrag in voller Höhe zurückerstattet.
4.2 Eine Stornierung seitens des Klienten ist bis zwei Wochen vor Beginn kostenfrei. Eine formlose Email an camila@be-fitter.de reicht für die Stornierung aus. Etwaige bereits bezahlte Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet.
4.3 Eine Stornierung seitens des Klienten bis eine Woche vor Beginn wird mit 50% der Kurs- und Servicegebühren berechnet.
4.4 Eine Stornierung unter einer Woche vor Angebotsbeginn wird mit 100% der Kurs- und Servicegebühren berechnet.
5 Ausfall und Verhinderung
5.1 Bei Einzelangeboten hat der Klient im Falle der Verhinderung schnellstmöglich, spätestens aber 2 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die einzelne Einheit in voller Höhe berechnet.
5.2 Bei Kursangeboten werden abgesagte Fehlstunden seitens des Klienten nicht gutgeschrieben. Ausnahmen hiervon sind dauerhafte gesundheitliche Gründe, die eine Fortführung des restlichen Kurses unmöglich machen, wie etwa (Fehl-) Geburt, langwierige Verletzungen (z.B. Kreuzbandriss) oder das nachträgliche Auftreten von Kontraindikationen. Eine ärztliche Bescheinigung darf von be Fitter verlangt werden. In diesen Fällen werden die verbleibenden Einheiten gutgeschrieben und der freie Platz evtl. durch einen Wartelisten-Teilnehmer ersetzt. Ein entsprechender Gutschein wird dem Klienten ausgestellt und ist 3 Jahre ab Ausstellung für alle Angebote von be Fitter gültig. Änderungen diesbezüglich behält sich be Fitter vor.
5.3 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Krankheit seitens be Fitter oder technische Störungen) unmöglich sein, wird die Trainingseinheit nach Absprache zeitlich verschoben. Die Festlegung des Ersatztermins wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem/den Klienten getroffen.
5.4 In Ausnahmefällen (z.B. Urlaubszeit) kann nach vorheriger Absprache mit dem/den Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer das Angebot übernehmen.
6 Ersatzansprüche
6.1 Sollte ein ausgefallener Termin innerhalb der nächsten 3 Monate nicht nachholbar sein (auch online nicht), wird die einzelne Einheit zurückerstattet, sofern sie bereits bezahlt wurde. Ansonsten bestehen keine Ersatzansprüche.
7 Technische Voraussetzungen (nur Online-Angebot)
7.1 Der Klient trägt die Verantwortung für die technischen Voraussetzungen (z.B. Internetverbindung) zur Teilnahme.
7.2 Bei technischen Störungen seitens des Klienten bestehen keine Ersatzansprüche für das dadurch verpasste Angebot.
8 Hygiene & Corona-Regelungen (nur Vor-Ort-Angebot)
8.1 Es gelten die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Kursraums oder Ortes, wo das Angebot stattfindet. Der/die Klient/en ist/sind dazu verpflichtet, sich selbst über die aktuellen Regelungen zu informieren (eine entsprechender Hinweis ist der Angebotsbeschreibung zu entnehmen).
8.2 Sollte das Vor-Ort-Angebot aufgrund der Corona-bedingten Schließung des Kursraums etc. unmöglich sein, wird das Angebot nach Absprache mit dem/den Klienten in ein Online-Angebot umgewandelt.
9 Unterlagen / Materialien
9.1 Zugesandte Unterlagen und Materialien (z.B. Skripte, Handouts und Trainingspläne) dienen ausschließlich dem Eigengebrauch des Klienten und dürfen nicht weitergegeben werden, es sei denn, be Fitter hat hierzu eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt.
10 Datenschutz
10.1 Es gelten die gesonderten Datenschutzerklärungen von be Fitter, der JICoo UG sowie der Horizon44 GmbH.
11 Geheimhaltung
11.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von be Fitter Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11.2 be Fitter hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung des Angebots bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
12 Sonstige Vereinbarungen
12.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Angeboten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon oder Email.
12.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
13 Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Stand: 14.07.2022