AGB von Ballinos
1. Vertragsschluss
Mit der Anmeldung Ihres Kindes geben Sie ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung von Ballinos zustande. Verträge mit einer unbefristeten Laufzeit kommen auf unbestimmte Zeit zustande, für die Verträge mit befristeter Laufzeit gelten die im Vorfeld vereinbarten Kurstermine. Sofern Sie eine Leistung für andere Kinder buchen (z.B. bei Kindergeburtstagen) haften Sie als Vertragspartner für die Erfüllung des Vertrages.
2. Identität und ladungsfähige Anschrift des Unternehmens:
Der Vertrag kommt zustande mit den Ballinos, vertreten durch Inhaberin Antonie Bruckner, Vogelsanger Str. 187, 50825 Köln.
3. Kurse
Ballinos ist berechtigt, Kurse bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Krankheit abzusagen. Die Teilnehmer werden darüber informiert. Im Falle einer Kursabsage seitens Ballinos, wird die anteilige Kursgebühr erstattet. Auf Wunsch kann der ausgefallene Kurs auch nachgeholt werden. Die Kurse können im Sommer und Winter an unterschiedlichen Veranstaltungsorten stattfinden. Auch hierüber werden die Teilnehmer informiert.
Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers an einem bereits bezahlten Termin besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es ist jedoch möglich, die Stunde innerhalb der Vertragslaufzeit in einem anderen Kurs nachzuholen. In den Schulferien werden einzelne Kurse zusammengelegt und ein neuer Trainingsplan für die Sommerferien erstellt. Gebuchte Trainingszeiten und -orte können abweichen.
Wird die Durchführung der Kurse oder die Erbringung sonstiger vertragsgemäßer Leistungen durch Ballinos aufgrund eines Umstandes, den Ballinos nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise unmöglich, so behält Ballinos den Anspruch auf die Gegenleistung. Sofern eine zeitweilige Nichterbringbarkeit der Leistung besteht, ist Ballinos zudem berechtigt, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wobei die Nachholung in Absprache und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden erfolgen soll, oder alternativ eine andere Form der vertragsgemäßen Leistungserbringung (beispielsweise die Durchführung von Online-Kursen) zu bestimmen.
4. Kurswechsel
Kurswechsel in nicht vollbelegte Kurse sind nach Rücksprache prinzipiell möglich. Der Vertrag ändert sich hierbei stillschweigend insofern, als dass die aktuellen Kursgebühren des neuen Kurses anfallen, die sich von denen im ursprünglichen Vertrag vereinbarten unterscheiden können. Andere Vertragsdaten wie z.B. die Laufzeit ändern sich durch einen Kurswechsel nicht.
5. Probezeit
Unbefristete Verträge können innerhalb der ersten vier Wochen ohne Kündigungsfrist beendet werden (Probezeit). Dies ist Ballinos, spätestens am Tag des vierten Trainings nach Vertragsschluss, in Textform mitzuteilen. Eine Rückzahlung der bis zur Kündigung bereits angefallenen Anmelde- und/oder Kursgebühren ist aber nicht möglich. Nach Ablauf der Probezeit gelten die regulären Kündigungsfristen (s. Punkt 7).
Befristete Verträge können innerhalb der ersten drei Wochen ohne Kündigungsfrist beendet werden. Dies ist Ballinos, spätestens am Tag des dritten Trainings nach Vertragsschluss, in Textform mitzuteilen. Die Kursgebühr wird anteilig erstattet. Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag nicht mehr ordentlich gekündigt werden (s. Punkt 7).
6. Ruhendstellung des Vertrages
Der Verträge über die Ballsportkurse können ausnahmsweise ruhend gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine Verletzung oder Erkrankung, die es dem Kind nicht möglich macht, an dem eigentlich gebuchten Kurs teilzunehmen. Für diesen Fall ist Ballinos ein ärztliches Attest über die Sportuntauglichkeit vorzulegen.
Eine Ruhendstellung kann nur für volle Monate erfolgen und muss am Monatsersten beginnen. Der Vertrag kann pro Jahr maximal zwei Monate ruhend gestellt werden. Ein beabsichtigtes Ruhendstellen ist Ballinos mindestens fünf Werktage vor Beginn mitzuteilen.
Für die Dauer der Ruhendstellung muss keine Kursgebühr entrichtet werden, aber es dürfen auch keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Ruhendstellung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Ballinos zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
7. Kündigung
Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Eine Ausnahme besteht bei den zweijährigen Kindern im Mini-Kurs. Hier beträgt die Kündigungsfrist innerhalb des ersten Trainingsjahres zwei Monate zum Monatsende. Nach Ablauf des ersten Jahres unterliegen auch diese Verträge der regulären Kündigungsfrist. Kündigungen sind Ballinos in Textform zu übermitteln.
Die befristeten Verträge können nicht ordentlich gekündigt werden. Sie haben aber die Möglichkeit innerhalb der ersten drei Trainingstermine nach Anmeldung aus dem Kurs auszusteigen. Frist ist der gleiche Tag nach der dritten Trainingseinheit.
Bitte beachten Sie, dass Sie in jedem Fall eine Bestätigung von uns erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Ausnahmen oder Sonderwünsche bei der Kündigung berücksichtigen können. Wir freuen uns aber, wenn Sie uns den Grund der Kündigung mitteilen. Nur so können wir uns verbessern.
8. Kursgebühren
Die Kursgebühr entnehmen Sie Ihrem Vertrag. Beim Lastschriftverfahren ziehen wir jeweils zum Ersten eines Monats die Kursgebühr mittels SEPA-Basislastschriftmandat ein. Wichtige Mandatsinformationen wie unsere Gläubiger-ID und Ihre Mandatsreferenznummer entnehmen Sie dem Lastschriftentext. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Zahlungsverpflichtete die daraus entstandenen Kosten. Sind Kunden mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Verzug, sind die Ballinos berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ballinos können dem Kunden Rechnungen oder Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg übermitteln. Für Zahlungserinnerungen wird ein pauschaler Bearbeitungsaufwand von 5 € erhoben. Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung hängt nicht von der vorherigen Zusendung einer Rechnung oder Zahlungserinnerung ab. Bei vorzeitiger Beendigung des Kurses erfolgt keine Rückerstattung des vorausbezahlten Betrages.
9. Feriencamps
Feriencamps müssen eine bestimmte Teilnehmerzahl erreichen. Bei Nichterreichen der für das Feriencamp festgelegten Mindestteilnehmerzahl ist Ballinos berechtigt, vom Vertrag entschädigungslos zurück zu treten, wenn bei der Buchung bzw. im Angebot auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Rücktritt muss spätestens 20 Tage vor Beginn des Camps erklärt werden. In Falle des Rücktritts erhält der Kunde seine geleistete Zahlung zurück.
Sie können vor Beginn des Camps jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ballinos in Textform zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Ballinos. Bei einem Rücktritt oder dem Nichtantritt des Camps durch den Kunden verlieren die Ballinos den Anspruch auf den Camppreis. Stattdessen können die Ballinos eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Rücktritt bedingt war durch nicht voraussehbare höhere Gewalt.Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem vereinbarten Camppreis unter Abzug des Wertes der von Ballinos ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Ballinos durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben kann. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs gelten folgende Pauschalen als vereinbart:
Rücktritt bis zum 40. Tag vor Campbeginn: 20% des Camppreises
Rücktritt ab dem 39. Tag bis zum 30. Tag vor Campbeginn: 25% des Camppreises
Rücktritt ab dem 29. Tag bis zum 20. Tag vor Campbeginn: 30% des Camppreises
Rücktritt ab dem 19. Tag bis zum 15. Tag vor Campbeginn: 40% des Camppreises
Rücktritt ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Campbeginn: 50% des Camppreises
Rücktritt ab dem 6. Tag bis zum 2. Tag vor Campbeginn: 60% des Camppreises
Rücktritt 1 Tag vor Campbeginn: 80% des Camppreises
Der Nachweis, dass Ballinos höhere Aufwendungen erspart oder Ballinos durch die anderweitige Verwendung der Leistung einen höheren Erwerb erzielen konnte, steht Ihnen jederzeit frei. Es steht Ihnen zudem frei, für das Camp einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
Ballinos behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit Ballinos nachweist, dass Ballinos höhere Aufwendungen entstanden sind und/oder Ballinos durch die anderweitige Verwendung der Leistung einen geringeren Erwerb erzielt hat. In diesem Fall ist Ballinos verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Campleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
10. Ausschluss des Teilnehmers vom Camp/Kurs bei Fehlverhalten; Recht zur außerordentlichen Kündigung
Ballinos behält es sich vor, Campteilnehmer/Kursteilnehmer, die wiederholt oder in schwerwiegender Art und Weise gegen Anordnungen der Betreuer verstoßen, vom weiteren Camp/Kurs auszuschließen. Gleiches gilt für Campteilnehmer/Kursteilnehmer, die den Gruppenfrieden wiederholt und nachhaltig stören, z.B. durch aggressives Verhalten gegenüber anderen Campteilnehmern/Kursteilnehmern oder Betreuern sowie für Campteilnehmer/Kursteilnehmer, die durch schwerwiegendes Fehlverhalten aufgefallen sind (z.B. durch Straftaten wie Diebstahl oder Körperverletzung).
Die durch den Ausschluss des Campteilnehmer/Kursteilnehmer vom Camp/Kurs entstehenden zusätzlichen Kosten, z.B. Rückreisekosten oder Kosten für die Begleitung minderjähriger Campteilnehmer/Kursteilnehmer, gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. Vertragspartners. Über die Abholung des ausgeschlossenen Campteilnehmer/Kursteilnehmer vom Camp/Kurs entscheidet Ballinos nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten. Den Erziehungsberechtigten steht es frei, den ausgeschlossenen Campteilnehmer/Kursteilnehmer auf ihre Kosten schnellstmöglich und jederzeit selbst vom Camp abzuholen.
Ballinos übernimmt keine Haftung für die ausgeschlossenen Campteilnehmer/Kursteilnehmer, wenn diese sich unerlaubt vom Camp/Kurs entfernen, sich den Anweisungen des der Betreuer widersetzen oder durch Fehlverhalten Schäden anrichten. Die Erziehungsberechtigten stellen Ballinos in diesen Fällen gegenüber den Ansprüchen Dritter von der Haftung frei. Im Falle des Ausschlusses eines Campteilnehmer/Kursteilnehmer aus den vorgenannten Gründen behält Ballinos den Anspruch auf den vertraglichen Camppreis/Kurspreis.
Darüber hinaus behält sich Ballinos das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls ein Kind dauerhaft den Gruppenfrieden stört, den Anordnungen der jeweiligen Betreuer/Trainer nicht Folge leistet oder wenn sich ein Kind anderen Kindern oder dem Trainer gegenüber aggressiv verhält und dieses Verhalten trotz mehrmaliger Ermahnung nicht abstellt. Sonstige Ansprüche von Ballinos bleiben unberührt.
11. Kindergeburtstage
Bei der Buchung eines Kindergeburtstags-Events trägt der anmeldende Vertragspartner dafür Sorge, dass die teilnehmenden Kinder rechtzeitig zum vereinbarten Termin an der gebuchten Location anwesend sind. Es findet keine - auch keine anteilige - Erstattung des vereinbarten Entgelts statt, falls die Kinder oder einzelne Kinder nicht rechtzeitig erscheinen. Ballinos behält den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die in der Sphäre des anmeldenden Vertragspartners liegen, nicht stattfindet. Gleiches gilt, wenn ein Kind an der Veranstaltung verletzungsbedingt nicht teilnehmen kann. Der Paketpreisgilt für bis zu 11 Kinder, eine Anpassung des Preises nach unten findet nicht statt. Jedes weitere Kind wird mit zusätzlich 10€abgerechnet.
Der anmeldende Vertragspartner übernimmt die Gewähr dafür, dass alle teilnehmenden Kinder aufgrund ihrer persönlichen Fähigkeiten / Eignungen / Belastbarkeit in der Lage sind, an der Veranstaltung teilzunehmen und dass die teilnehmenden Kinder nicht an einer ansteckenden Krankheit leiden. Der anmeldende Vertragspartner sichert zudem zu, dass die jeweiligen Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder mit der Durchführung der Veranstaltung und der Teilnahme ihres Kinds an der Veranstaltung einverstanden sind. Der anmeldende Vertragspartner sichert zudem zu, dass die Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder damit einverstanden sind, dass dieser die Kinder ggf. zu der Veranstaltung bringt und diese wieder abholt.
12. Gesundheitliche Voraussetzungen
Bitte informieren Sie uns bereits bei der Anmeldung über etwaige gesundheitliche Probleme Ihres Kindes, wie z.B. Einnahmepflicht von Medikamenten, Allergien oder Hitzeempfindlichkeit oder einem Teilnahmeverbot an bestimmten Freizeit- und Sportmöglichkeiten und Veranstaltungen. Nur so können wir auch individuell auf Probleme oder Bedürfnisse einzelner Teilnehmer eingehen. Ein Verschweigen relevanter gesundheitlicher Probleme hat einen Haftungsausschluss der Ballschule zur Folge. Ballinos behält sich vor, bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung ein ärztliches Attest einzufordern oder den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
Mit der Anmeldung zum Kurs/Camp bestätigen Sie ausdrücklich, dass ihr Kind im Rahmen von Veranstaltungen der Ballinos unter fachkundiger Aufsicht des jeweiligen Trainers teilnehmen kann. Sie sichern zu, dass ihr Kind mit Ausnahme der oben genannten Punkte körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
13. Beförderung
Die gesetzlichen Vertreter sind damit einverstanden, dass Ballinos ihr Kind unter Aufsicht von Ballinos mit einem Verkehrsmittel befördert/befördern lässt, soweit dies für die Durchführung des gebuchten Events erforderlich/zweckmäßig ist. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Vertreter damit einverstanden, dass ihr Kind im Rahmen des gebuchten Events ggf. an Ausflügen / Spaziergängen unter Aufsicht eines Betreuers von Ballinos teilnimmt. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 16 gilt auch für Schäden, die sich während / im Zusammenhang mit der Beförderung des Kindes bzw. während Ausflügen ereignen.
14. Verhinderung der Teilnahme, Nichtabnahme von Leistungen
Nimmt Ihr Kind einzelne Leistungen, z.B. aufgrund Verletzung, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Camp-/ Kurspreises.
15. Aufsichtspflicht
Während der Kurse hat grundsätzlich ein Sorgeberechtigter anwesend zu sein. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei dem anwesenden. Im Falle der Feriencamps übertragen die Sorgeberechtigten die Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht für die Dauer des Camps auf die Ballinos. Diese delegieren die Aufsichtspflicht an die Betreuer / Trainer. Die Aufsichtspflicht der Ballinos beginnt mit der Übernahme des Kindes und endet mit der Übergabe an die Sorgeberechtigten. Während gemeinsamer Veranstaltungen während des Camps mit den Kindern und den Sorgeberechtigten obliegt die Aufsichtspflicht den Sorgeberechtigten.
16. Abholberechtigte
Ist eine persönliche Abholung des Kindes durch einen Sorgeberechtigten nicht möglich, ist Ballinos schriftlich mitzuteilen, wer das Kind abholen darf. Hierzu ist das Formular „Abholberechtigte Personen“ auszufüllen und Ballinos zu übermitteln. Geschwisterkinder unter 14 Jahren sollen nicht mit dem Abholen beauftragt werden. Beim Bringen und Abholen des Kindes ist die An- bzw. Abmeldung beim zuständigen Betreuungspersonal erforderlich.
17. Haftung
Ballinos, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für solche Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Ballinos, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Sach- und Vermögensschäden, welche von Ballinos, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, besteht eine Haftung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, welche jedoch der Höhe nach beschränkt ist auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Für die Beschädigung, die Verwechslung und den Verlust von Kleidungsstücken und anderen von Kindern mitgebrachten Gegenständen (zum Beispiel Spielzeug, Taschen, Fahrräder) übernimmt Ballinos keine Haftung, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Entfernt sich ein Kind ohne vorherige Zustimmung des Trainers / der Campleitung vom Kurs / Camp, übernimmt Ballinos ebenfalls keine Haftung. Ballinos übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch ein grobes Fehlverhalten eines Kindes verursacht wurden (z.B. durch Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, etc.). Auch diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
18. Ausschlussfrist
Ansprüche des Kindes oder seiner Erziehungsberechtigten müssen innerhalb von drei Monaten nach Entstehung in Textform gegenüber Ballinos geltend gemacht werden. Andernfalls verfallen diese. Lehnt Ballinos den rechtzeitig geltend gemachten Anspruch ab oder erklärt Ballinos sich nicht innerhalb eines Monats nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
19. Versicherungsschutz
Jedes Kind unterliegt dem Krankenversicherungs- und Haftpflichtschutz seiner Sorgeberechtigten. Diese sind verpflichtet, eine Kranken- sowie eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ballinos hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die für Personen- und Sachschäden eintritt.