AGB von babyschlaeftnet
Ich wurde VOR BEGINN des Diagnose Gespräches auf folgende Punkte hingewiesen:
1. Mir ist bekannt, dass der Coach keine medizinische Heilbehandlung oder medizinische Therapie, auch nicht im
Sinne des Heilpraktiker Gesetzes durchführt.
2. Mir ist bekannt, dass von Seiten des Coaches keine Heilversprechen oder Erfolge garantiert werden können, da
derErfolg des Coachings auch von der Umsetzung durch den Klienten abhängig ist.
3. Mir unterliegt zu jedem Zeitpunkt die volle Entscheidungsfreiheit über den Verlauf oder den Abbruch des Coachings.
Ich übernehme die volle Verantwortung für meinen Umgang mit meinem Kind. Für den Ablauf der Sitzungen oder
sonstigen Maßnahmen bedarf es stets meiner Zustimmung.
4. Mein Kind wurde von unserem Kinderarzt / unserer Kinderärztin untersucht und ist gesund. Es liegen keine organi-
schen Beschwerden vor, die zu Schlafstörungen führen könnten. Es wurden alle Untersuchungen durchgeführt. Wenn
ich Mahlzeiten aus der Nacht entfernen möchten, frage ich ggf. bei meinem / meiner Kinderarzt / Kinderärztin nach,ob
mein Kind bereit dafür ist.
5. Mir ist bekannt, dass Coaching keine Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten ersetzt.
6. Mir ist bekannt, dass kein Coaching durchgeführt werden darf, wenn mein Kind mit Erkrankungen in medizinischer
Behandlung, akut erkrankt oder frisch geimpft ist. Mir ist bekannt, dass medizinische Bedenken immer ärztlicher
bzw. therapeutischer Behandlung bedürfen.
7. Jeglichen Krankheitsverdacht habe ich ärztlich ausgeschlossen oder behandeln lassen.
8. Mir sind die präventiven Maßnahmen zum Schutze des plötzlichen Kindstodes bekannt (Informationen hierzu
erhalten Sie unter: https://www.geps.de.) und ich halte sie ein.
Ich verantworte zu jederzeit die Schlafumgebung meines Kindes absolut selbst.
10. Alle Änderungen, die ich am Schlaf- oder Essverhalten meines Kindes Babys vornehme, sind absolut meine
Entscheidungen. Der Schlafcoach unterbreitet nur Vorschläge für Änderungen, für die ich alle Entscheidungen
treffen und für die ich die volle Verantwortung übernehme. Alle Entscheidungen habe ich frei und ohne Druck, aus
eigener Bereitschaft, selbstverantwortlich und eigenständig getroffen.
11. Bei uns Eltern liegt kein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vor und es wurde aktuell auch keine
psychische Erkrankung diagnostiziert. Falls ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und/oder aktuell
eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, werde ich den Coach vor dem Diagnosegespräch schriftlich
darüber informieren. Ich verpflichte mich den Coach über die Einnahme von Psychopharmaka oder anderen
Medikamente, die zur Bewusstseins- Eintrübungen führen können, vor dem Diagnosegespräch schriftlich zu
informieren.
12. Der Coach unterliegt der Schweigepflicht. Sie verpflichtet sich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der Klient hierzu schriftlich sein Einverständnis erteilt
13. Der Coach wird weder das Informationsgespräch, das Diagnose Gespräch noch eine andere Coaching Sitzungen
aufzeichnen, unabhängig von der Wahl des Ortes der Leistungserbringung (Praxis, Telefon, Skype oder andere digitale
Tonträger). Dem Klienten ist es ebenfalls nicht gestattet Aufzeichnungen ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis zu
tätigen. Verstöße hiergegen werden nach $ 201 StGB strafrechtlich verfolgt.
14. Mir ist bewusst, dass alle mir im Coaching bereitgestellten Materialien urheberrechtlich geschützt sind und nur für
meinen individuellen Gebrauch während des Coachings Prozesses gedacht sind und weder veröffentlicht werden
dürfen noch (auch nicht digitalisiert) an Dritte weitergegeben werden dürfen.
15. Mir ist bekannt, dass die Säuglings- und Kleinkindforschung einem fortwährenden Entwicklungsprozess unterliegt,
sodass alle Gespräche immer nur dem Wissensstand zum Zeitpunkt des Diagnosegespräches/Coaching Gespräches
entsprechen.
16. Der Coach gibt keine Empfehlungen oder Einschätzungen zur Ernährung des Kindes weder qualitativ noch
quantitativ, zu Medikmenten, Impfungen oder therapeutischen / medizinischen Behandlungen.
8. Mir sind die präventiven Maßnahmen zum Schutze des plötzlichen Kindstodes bekannt (Informationen hierzu
erhalten Sie unter: https://www.geps.de.) und ich halte sie ein.
Ich verantworte zu jederzeit die Schlafumgebung meines Kindes absolut selbst.
10. Alle Änderungen, die ich am Schlaf- oder Essverhalten meines Kindes Babys vornehme, sind absolut meine
Entscheidungen. Der Schlafcoach unterbreitet nur Vorschläge für Änderungen, für die ich alle Entscheidungen
treffen und für die ich die volle Verantwortung übernehme. Alle Entscheidungen habe ich frei und ohne Druck, aus
eigener Bereitschaft, selbstverantwortlich und eigenständig getroffen.
11. Bei uns Eltern liegt kein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vor und es wurde aktuell auch keine
psychische Erkrankung diagnostiziert. Falls ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und/oder aktuell
eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, werde ich den Coach vor dem Diagnosegespräch schriftlich
darüber informieren. Ich verpflichte mich den Coach über die Einnahme von Psychopharmaka oder anderen
Medikamente, die zur Bewusstseins- Eintrübungen führen können, vor dem Diagnosegespräch schriftlich zu
informieren.
12. Der Coach unterliegt der Schweigepflicht. Sie verpflichtet sich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der Klient hierzu schriftlich sein Einverständnis erteilt
1. Mir ist bekannt, dass der Coach keine medizinische Heilbehandlung oder medizinische Therapie, auch nicht im
Sinne des Heilpraktiker Gesetzes durchführt.
2. Mir ist bekannt, dass von Seiten des Coaches keine Heilversprechen oder Erfolge garantiert werden können, da
derErfolg des Coachings auch von der Umsetzung durch den Klienten abhängig ist.
3. Mir unterliegt zu jedem Zeitpunkt die volle Entscheidungsfreiheit über den Verlauf oder den Abbruch des Coachings.
Ich übernehme die volle Verantwortung für meinen Umgang mit meinem Kind. Für den Ablauf der Sitzungen oder
sonstigen Maßnahmen bedarf es stets meiner Zustimmung.
4. Mein Kind wurde von unserem Kinderarzt / unserer Kinderärztin untersucht und ist gesund. Es liegen keine organi-
schen Beschwerden vor, die zu Schlafstörungen führen könnten. Es wurden alle Untersuchungen durchgeführt. Wenn
ich Mahlzeiten aus der Nacht entfernen möchten, frage ich ggf. bei meinem / meiner Kinderarzt / Kinderärztin nach,ob
mein Kind bereit dafür ist.
5. Mir ist bekannt, dass Coaching keine Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten ersetzt.
6. Mir ist bekannt, dass kein Coaching durchgeführt werden darf, wenn mein Kind mit Erkrankungen in medizinischer
Behandlung, akut erkrankt oder frisch geimpft ist. Mir ist bekannt, dass medizinische Bedenken immer ärztlicher
bzw. therapeutischer Behandlung bedürfen.
7. Jeglichen Krankheitsverdacht habe ich ärztlich ausgeschlossen oder behandeln lassen.
8. Mir sind die präventiven Maßnahmen zum Schutze des plötzlichen Kindstodes bekannt (Informationen hierzu
erhalten Sie unter: https://www.geps.de.) und ich halte sie ein.
Ich verantworte zu jederzeit die Schlafumgebung meines Kindes absolut selbst.
10. Alle Änderungen, die ich am Schlaf- oder Essverhalten meines Kindes Babys vornehme, sind absolut meine
Entscheidungen. Der Schlafcoach unterbreitet nur Vorschläge für Änderungen, für die ich alle Entscheidungen
treffen und für die ich die volle Verantwortung übernehme. Alle Entscheidungen habe ich frei und ohne Druck, aus
eigener Bereitschaft, selbstverantwortlich und eigenständig getroffen.
11. Bei uns Eltern liegt kein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vor und es wurde aktuell auch keine
psychische Erkrankung diagnostiziert. Falls ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und/oder aktuell
eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, werde ich den Coach vor dem Diagnosegespräch schriftlich
darüber informieren. Ich verpflichte mich den Coach über die Einnahme von Psychopharmaka oder anderen
Medikamente, die zur Bewusstseins- Eintrübungen führen können, vor dem Diagnosegespräch schriftlich zu
informieren.
12. Der Coach unterliegt der Schweigepflicht. Sie verpflichtet sich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der Klient hierzu schriftlich sein Einverständnis erteilt
13. Der Coach wird weder das Informationsgespräch, das Diagnose Gespräch noch eine andere Coaching Sitzungen
aufzeichnen, unabhängig von der Wahl des Ortes der Leistungserbringung (Praxis, Telefon, Skype oder andere digitale
Tonträger). Dem Klienten ist es ebenfalls nicht gestattet Aufzeichnungen ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis zu
tätigen. Verstöße hiergegen werden nach $ 201 StGB strafrechtlich verfolgt.
14. Mir ist bewusst, dass alle mir im Coaching bereitgestellten Materialien urheberrechtlich geschützt sind und nur für
meinen individuellen Gebrauch während des Coachings Prozesses gedacht sind und weder veröffentlicht werden
dürfen noch (auch nicht digitalisiert) an Dritte weitergegeben werden dürfen.
15. Mir ist bekannt, dass die Säuglings- und Kleinkindforschung einem fortwährenden Entwicklungsprozess unterliegt,
sodass alle Gespräche immer nur dem Wissensstand zum Zeitpunkt des Diagnosegespräches/Coaching Gespräches
entsprechen.
16. Der Coach gibt keine Empfehlungen oder Einschätzungen zur Ernährung des Kindes weder qualitativ noch
quantitativ, zu Medikmenten, Impfungen oder therapeutischen / medizinischen Behandlungen.
8. Mir sind die präventiven Maßnahmen zum Schutze des plötzlichen Kindstodes bekannt (Informationen hierzu
erhalten Sie unter: https://www.geps.de.) und ich halte sie ein.
Ich verantworte zu jederzeit die Schlafumgebung meines Kindes absolut selbst.
10. Alle Änderungen, die ich am Schlaf- oder Essverhalten meines Kindes Babys vornehme, sind absolut meine
Entscheidungen. Der Schlafcoach unterbreitet nur Vorschläge für Änderungen, für die ich alle Entscheidungen
treffen und für die ich die volle Verantwortung übernehme. Alle Entscheidungen habe ich frei und ohne Druck, aus
eigener Bereitschaft, selbstverantwortlich und eigenständig getroffen.
11. Bei uns Eltern liegt kein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vor und es wurde aktuell auch keine
psychische Erkrankung diagnostiziert. Falls ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und/oder aktuell
eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, werde ich den Coach vor dem Diagnosegespräch schriftlich
darüber informieren. Ich verpflichte mich den Coach über die Einnahme von Psychopharmaka oder anderen
Medikamente, die zur Bewusstseins- Eintrübungen führen können, vor dem Diagnosegespräch schriftlich zu
informieren.
12. Der Coach unterliegt der Schweigepflicht. Sie verpflichtet sich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der Klient hierzu schriftlich sein Einverständnis erteilt