AGB von Babyglück & Elternfreuden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Veranstaltungen
Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen und Kurse, die Babyglück & Elternfreuden anbietet.
Anmeldung
Es ist erforderlich, sich zu allen Veranstaltungen schriftlich, telefonisch, E-Mail oder persönlich anzumelden.
Bestätigung
Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Angemeldete Personen werden bei Veranstaltungsänderungen bzw. –absagen benachrichtigt. Erfolgt keine Benachrichtigung, findet die Veranstaltung statt und die angemeldete Person nimmt verbindlich teil.
Gebühren und Umlagen
Bei der Anmeldung werden die ausgewiesenen Gebühren fällig. Die Gebühren können per Überweisung oder Barzahlung bezahlt werden.
Abmeldung
Abmeldungen zu einer Veranstaltung/Kurs müssen grundsätzlich schriftlich oder per Mail erfolgen. Bei der Abmeldung von Veranstaltungen bis zu 14 Tage vor dieser, wird die entrichtete Gebühr erstattet. Nach dieser Frist können Gebühren nur erstattet werden, wenn der Platz aufgrund einer geführten Warteliste anderweitig vergeben werden kann oder ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Bei nicht form-und/oder fristgerechter Abmeldung und wenn kein Ersatzteilnehmer angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Zahlung der Gebühr.
Pflicht zur Absage
Der Kurs kann, insbesondere bei Ausfall einer Kursleitung absagt werden. Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich durch E-Mail oder telefonisch unterrichtet. Die Kursstunde verfällt dadurch nicht. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Teilnahme rechtzeitig, mindestens 2 Stunden vor beginn, abzusagen. Erfolgt keine rechtzeitige Absage, gilt die Kursstunde als besucht.
Kranke Kinder
Es wird gebeten davon abzusehen die Einrichtung mit einem kranken Kind zu besuchen. Vor Kursbeginn unterschreibt der Teilnehmer für die Gesundheit des Kindes. Kranken Kinder darf von der Kursleitung die Teilnahme am Kurs untersagt werden.
Aufsichtspflicht
Der Begleitperson des Kindes (Elternteil, Angehöriger etc.) obliegt während der ganzen Zeit des Kurses die Aufsichtspflicht für das begleitete Kind/die begleiteten Kinder. Die Begleitperson haftet nach § 832 BGB für Schäden, die aus der Verletzung der Aufsichtspflicht resultieren. Bitte nehmen Sie daher Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahr.
Haftung
Für Schäden, Verluste oder Unfälle übernimmt Babyglück & Elternfreuden keine Haftung.