AGB von Autismusberatung
Vorgehen, wenn du dir eine Beratung wünschst
Bitte sende mir deine Anfrage ausschließlich per E-Mail an karin@schlueter.me
Schildere kurz dein Anliegen und schreibe mir auch, ob du dir eine Autismusberatung oder eine Pflegegradberatung wünscht.
Wenn du eine Autismusberatung buchen möchtest, sende ich dir einen Anmeldebogen zurück. Diesen sendest du bitte ausgefüllt digital zurück. Schreib mir auch gerne, wann du generell Termine annehmen kannst. Erst nachdem du deinen Anmeldebogen ausgefüllt hast, bekommst du Terminvorschläge von mir.
Für eine Pflegegradberatung brauchst du keinen Anmeldebogen ausfüllen. In diesem Fall hinterlasse mir bitte deine Telefonnummer und deine Gesprächszeiten, damit ich dich für ein kurzes Vorgespräch kontaktieren kann.
Beratungskonditionen – gültig ab 1.11.2025
Peer-to-Peer-Beratung bedeutet eine Beratung von Betroffenen zu Betroffenen. Mein Angebot ist keine professionelle Therapie. Ich bin keine Therapeutin, aber Betroffene Mutter und auch Autistin mit AD(H)S. Daher verfüge ich über einen großen Erfahrungsschatz, was viele Bereiche des Autismus Spektrums betrifft: der Organisation von Hilfsleistungen für dich und dein Kind z.B. und auch den Umgang mit deinem Kind und dem Umgang mit dir selbst und eigenen Erwartungen an die Elternschaft. Seit November 2025 biete ich auch Systemische Beratung an.
Der Fokus meiner Arbeit liegt auf der bindungsorientierten Stärkung in der Familie, sowie darauf, ein gutes Miteinander in der Familie zu finden. Dazu bedarf es manchmal Wachstumsschmerzen seitens der Eltern. Denn unsere Sozialisierung widerspricht sehr oft dem autistischen Sein. Stell dich also darauf ein, dass dein Horizont erweitert wird. (Scherz, der auch irgendwie ernst gemeint ist: Außerdem besteht akute Gefahr für eine ziemlich coole Persönlichkeitsentwicklung mit einem emotional reifen inneren Kern und ein Update deines Bullshit-Radars…)
Mein Gesprächsangebot fokussiert sich darauf, Hilfe zur Selbsthilfe zu bekommen und die eigene Perspektive zu finden bzw. vor allem auch die autistische Perspektive kennenzulernen.
Ebenso helfe ich dir wichtige Hilfsleistungen für dich und deine Familie zu organisieren. Beispielsweise:
· einen Pflegegrad,
· Nachteilsausgleiche in Kita, Schule und im Beruf sowie
· die Unterstützung bei Gesprächen mit Psychologen, Schulvertretungen, Kitavertretungen und auch anderen Familienmitgliedern.
Ziel ist es hier, die Dinge, die euch gesetzlich zustehen, durchzusetzen und gleichzeitig Verständnis durch Aufklärung zu schaffen.
Pflegegradberatung
Wenn es um die Beschaffung eines Pflegegrades für dein Kind geht, wird meine Leistung provisionsbasiert ausgeglichen. Als Anzahlung erhalte ich 50€, die bei erfolgreichem Erhalten eines Pflegegrades 2-5 mit der Gesamtprovision verrechnet wird. Bei den erreichten Pflegegraden 0 und 1 bleibt mir die Anzahlung, sofern du dich gegen einen Widerspruch entscheidest.
Eine Provision wird nur fällig, wenn wir Pflegegrad 2-5 für dein Kind erreichen. Folgende Provisionen berechne ich:
Bei Erreichen des Pflegegrads 0 oder 1 empfehle ich in der Regel einen Widerspruch. Hier fällt selbstverständlich erst eine Provision an, wenn der Widerspruch erfolgreich war. Wenn bereits Pflegegeld für einen geringeren Pflegegrad auf dein Konto eingegangen ist, wird nach einem erfolgreichen Widerspruch die Differenz der Provision fällig.
Pflegegrad 0: volle Provision nur nach Widerspruch
Pflegegrad 1: volle Provision nur nach Widerspruch
Pflegegrad 2: 347 x 2 = 694€
Pflegegrad 3: 599 x 2 = 1198€
Pflegegrad 4: 800 x 2 = 1600€
Pflegegrad 5: 990 x 2 = 1980€
Wichtig: Die Provision wird üblicherweise in 2 Raten bezahlt, nämlich so, wie sie von der Pflegekasse auf dein Konto eingegangen sind, damit du nicht in Vorleistung gehen musst (außer bei den 50€, die ich jeweils VOR einer Pflegegradberatung in Rechnung stelle).
Zu meinen Pflegegrad-Beratungs-Leistungen gehören:
· Vorgespräch (telefonisch): Hier besprechen wir, ob ein Pflege-Antrag überhaupt sinnvoll ist.
· Erstellen eines Gesprächsleitfadens (in meinem Beratungsbüro in Rüthen, Am Markt 10 oder telefonisch) – Plane hierfür bitte ca. 2 Stunden ein.
· Beisein beim Besuch des Medizinischen Dienstes (nur wenn es örtlich und zeitlich möglich ist; auch ohne diese Zusatzleistung von etwa 1 Std. gelten die oben aufgeführten Provisionen)
· Erstellen eines professionellen Widerspruchs bei fehlerhafter Einstufung durch den MD; Du überprüfst diesen und druckst ihn anschließend nur aus, unterschreibst und versendest ihn per Einwurf-Einschreiben an deine Pflegekasse – Diese Leistung ist ebenfalls inkl. falls wir nur Pflegegrad 0 oder 1 erreichen, bzw. wenn ich dir bei einer sehr knappen Einstufung bis zum nächst höheren Pflegegrad zu einem Widerspruch rate.
· Telefonberatung zum Abschluss: Der Pflegegrad ist bewilligt – was nun?
Hier sprechen wir über deine Fragen zum Pflegegrad und den Leistungen, die nun für dich möglich sind. Insgesamt sind über einen Zeitraum von 2 Jahren 26.872€ für dich und deine Familie abrufbar. Dafür musst du nur 2x jährlich eine Pflegeberatung machen. Bei wem und wie genau, erkläre ich dir gerne.
Hier sprechen wir über deine Fragen zum Pflegegrad und den Leistungen, die nun für dich möglich sind. Insgesamt sind über einen Zeitraum von 2 Jahren 26.872€ für dich und deine Familie abrufbar. Dafür musst du nur 2x jährlich eine Pflegeberatung machen. Bei wem und wie genau, erkläre ich dir gerne.
· Pflegegrad-Infos: Diese bekommst du von mir zusammengefasst als PDF. Denn es gibt viele Möglichkeiten und es ist gut, wenn du die Zusammenfassung zum jederzeit nachlesen hast.
Wichtig ist: Ich hafte nicht für die Einstufung des Pflegegrades. Der Medizinische Dienst stuft als Empfehlung dein Kind ein und die Pflegekasse entscheidet letztlich über den Pflegegrad.
Ich gebe dir mein Wissen dafür weiter und gehe den Weg mit bis nach dem Widerspruch. In der Regel ist dieser erfolgreich. Falls es auch danach keine Entscheidung zu deinen Gunsten gibt, kannst du entweder deinen Pflegegrad neu beantragen (z.B. bei neuer Diagnose für dein Kind, weiterer Therapie oder anderer Umstände, die sich geändert haben) oder den Antrag per Klage weiterverfolgen.
Ich empfehle hierfür generell eine Rechtsschutzversicherung, die solche Fälle abdeckt oder auch eine Mitgliedschaft im Sozialverband (VDK), der im Sozialrecht berät und auch bei Klagen vor den Sozialgerichten begleitet. Auch ohne Rechtsschutz kann man klagen und das ist nicht teuer.
Andere Beratungsstellen
An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass es auch kostenfreie Angebote gibt, die bei der Beschaffung eines Pflegegrades unterstützen. Jedoch bedarf es vor allem beim Beschaffen eines Pflegegrades sehr hoher analytischer Fähigkeiten. Neben mir haben sich auch einige Rechtsanwälte und andere Pflegegradberatungen auf dieses eher bürokratische Thema hoch spezialisiert, um für die Familien wirklich angemessenen Pflegegrad zu erkämpfen, der ihnen zusteht. Rechtsanwälte, die dir dabei helfen einen Pflegegrad zu erwirken, nehmen in der Regel eine Provision, die sich auf 3-6x des Pflegegeldes summiert. Wie du siehst, ist dies bei mir weniger.
Dass man so viel Hilfe beim Erwirken eines angemessenen Pflegegrades braucht, ist ungerecht. Denn eigentlich sollte es nicht vom (Fach-)Wissen der Elternteile abhängig sein, welchen Pflegegrad ein Kind bekommt. Leider bedarf es in der Realität oft professioneller Hilfe und auch Begleitung, um den passenden bzw. angemessenen Pflegegrad zu bekommen.
Datenschutz
Mit Beginn unserer Zusammenarbeit und des Erhalts dieser Konditionen, stimmst du diesen zu. Zudem stimmst du auch der Datennutzung zu, die du online nachlesen kannst:
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